Bebauungsplan Nr. 58 "östlich Karlshöhe" (und 29. Änderung des Flächennutzungsplanes)
(und 29. Änderung des Flächennutzungsplanes)
Bebauungsplan Nr. 58 "östlich Karlshöhe und Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 32 Neuen Herweg“
Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung
Das Plangebiet der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 58 liegt im am südöstlichen Rand des Halveraner Innenstadtbereichs und umfasst in der Gemarkung Halver, Flur 70 die Flurstücke 128, 462 und Teile des Flurstücks 441. Die Plangebiete werden
- im Westen und Süden durch die Landesstraße 528 (Frankfurter Straße) mit der vorgelagerten Bebauung durch die Minigolfanlage, die Gaststätte ein Wohnhaus und den bewaldeten Bereich
- im Norden durch die Landesstraße 892 (Heerstraße)
- im Osten durch das Wohngebiet „Neuen Herweg“ begrenzt.
Ziele des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes
Ziel der Bauleitplanverfahren ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung einer Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sport- und Spielanlagen zu schaffen, um den vorhandenen Bedarf für eine Skateranlage (im westlichen Bereich des Plangebietes) sowie einen Bikepark (zentral gelegen) decken zu können. Das Plangebiet schließt sich unmittelbar östlich an eine vorhandene Ausflugsgaststätte mit Außengastronomie und eine Minigolfanlage an. Ein kombinierter Geh- und Radweg im nördlichen Teil des Plangebietes und eine Notzufahrt für Rettungsfahrzeuge im nordöstlichen Teil des Plangebietes sollen planungsrechtlich festgesetzt werden.
Verfahrensstand
- Einleitungsbeschlüsse des Rates der Stadt Halver am 12.12.2022
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange vom 10.08.2023 bis zum 11.09.2023 einschließlich
- Bürgerversammlung am 17.08.2023