Bebauungsplan Nr. 58 "östlich Karlshöhe" (und 29. Änderung des Flächennutzungsplanes)

Bebauungsplan Nr. 58 "östlich Karlshöhe"
(und 29. Änderung des Flächennutzungsplanes)
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Bebauungsplan Nr. 58 "östlich Karlshöhe und Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 32 Neuen Herweg“

Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung

Der räumliche Geltungsbereich der 29. Änderung des Flächennutzungsplans liegt am östlichen Rand der Ortschaft Halver und umfasst eine Fläche ca. 0,9 ha. Das Plangebiet wird 

  • im Norden durch die Heerstraße (L 892),
  • im Osten durch die Wohnbebauung am Wieselweg,
  • im Süden durch Waldflächen sowie
  • im Westen durch das Grundstück des Restaurants Cattlemen´s ergänzt.
     

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 58 liegt am östlichen Rand der Ortschaft Halver und umfasst in der Gemarkung Halver, Flur 70 die Flurstücke 128 und 462. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 0,9 ha. Das Plangebiet wird

  • im Norden durch die Heerstraße (L 892),
  • im Osten durch die Wohnbebauung am Wieselweg,
  • im Süden durch Waldflächen sowie
  • im Westen durch das Grundstück des Restaurants Cattlemen´s begrenzt.
     

Ziele des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes

Ziel der Bauleitplanverfahren Halver ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage zur Ansiedlung einer Skateranlage und eines Bikeparks. Die dargestellte Fläche für Wald wurde mit einem Symbol für die Skateranlage und den Bikepark ergänzt. Zudem wurde auf einem kleinen Grundstück westlich der Skateranlage die Darstellung einer gewerblichen Baufläche in eine gemischte Baufläche geändert. 

Verfahrensstand

  • Einleitungsbeschlüsse des Rates der Stadt Halver am 12.12.2022
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange vom 10.08.2023 bis zum 11.09.2023 einschließlich
  • Bürgerversammlung am 17.08.2023
  • Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung vom 19.12.2024 bis 20.01.2025 einschließlich
  • Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Halver am 24.02.2025
  • Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung durch Verfügung vom 21.03.2025 (Bezirksregierung Arnsberg, Az. 35.02.33.01.-011/2025-002)
  • Bekanntmachung des Bebauungsplanes und Inkrafttreten am 16.04.2025
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