Bebauungsplan Nr. 6 "Höveler Weg" 17. Änderung
17. Änderung
Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung liegt am westlichen Rand von Halver und umfasst eine Fläche von ca. 5,8 ha. Das Plangebiet wird
- im Norden durch den Höveler Weg,
- im Osten durch den Waldweg,
- im Süden durch den Waldweg sowie Waldflächen und
- im Westen durch Waldflächen begrenzt.
Ziele der Bebauungsplanänderung
Um das Planungsrecht an die heutigen Wohnbedürfnisse und insbesondere an die nördliche Seite des Höveler Weges, wo heute bereits eine GRZ von 0,4 gilt, anzupassen, soll das Kleinsiedlungsgebiet in ein Allgemeines Wohngebiet (WA) geändert werden.
Verfahrensstand
- Einleitungsbeschluss des Rates der Stadt Halver am 13.12.2021
- Beschluss des Rates der Stadt Halver am 26.09.2022 zur öffentlichen Auslegung
- Öffentliche Auslegung vom 14.10.2022 bis 14.11.2022 einschließlich
- Bürgerversammlung am 27.10.2022,18:00 Uhr
- Beschluss des Rates der Stadt Halver am 12.12.2022 zur erneuten öffentlichen Auslegung
- (Erneute) öffentliche Auslegung vom 20.01.2023 bis 20.02.2023 einschließlich