Flächennutzungsplan der Stadt Halver 15. Änderung (Bereiche A bis I)

Flächennutzungsplan der Stadt Halver
15. Änderung (Bereiche A bis I)
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Geltungsbereich und Ziele des Bauleitplanverfahrens

Die räumlichen Geltungsbereiche der 15. Flächennutzungsplanänderung liegen im gesamten Stadtbereich von Halver verteilt und sind auf dem folgenden Übersichtsplan mit den Buchstaben A-I gekennzeichnet.

Geltungsbereich A - Steinbachhang

Der Teilbereich liegt im Norden des Ortsteiles Steinbach und umfasst eine Fläche von ca. 2,71 ha. Der Teilbereich wird 

  • im Norden durch Waldflächen,
  • im Osten durch landwirtschaftliche Flächen,
  • im Süden durch die gemischte Bebauung entlang der Straße „Steinbach“ und
  • im Westen durch landwirtschaftliche Flächen sowie Waldflächen begrenzt.

Geltungsbereich B - Memelweg

Der Teilbereich liegt im Norden des Hauptortes und umfasst eine Fläche von ca. 0,29 ha. Der Teilbereich wird 

  • im Norden und Westen durch Waldflächen
  • im Osten durch die Wohnbebauung entlang der Straße „Langenscheid“ und
  • im Süden durch die Wohnbebauung entlang des Memelwegs begrenzt.

Geltungsbereich C - Schwarzenbach

Der Teilbereich liegt im Nordwesten des Hauptortes und umfasst eine Fläche von ca. 0,5 ha. Der Teilbereich wird 

  • im Norden durch die Straße „Schwarzenbach“,
  • im Osten durch eine Grünfläche,
  • im Süden durch die gemischte Bebauung entlang des Kirchlöher Wegs und
  • im Westen durch eine Gehölzfläche begrenzt. 

Geltungsbereich D - Mühlenstraße

Der Teilbereich liegt am südwestlichen Rand des Hauptortes und umfasst eine Fläche von ca. 0,7 ha. Der Teilbereich wird 

  • im Norden durch die Mühlenstraße,
  • im Osten durch die Wohnbebauung entlang des Birkenwegs,
  • im Süden durch landwirtschaftliche Flächen und
  • im Westen durch eine landwirtschaftliche Hofanlage begrenzt. 

Geltungsbereich E - Winkhof und Geltungsbereich F - Ober Herweg

Geltungsbereich E - Winkhof
Der Teilbereich liegt im Osten des Hauptortes und umfasst eine Fläche von ca. 0,81 ha. Der Teilbereich wird 

  • im Norden durch Waldflächen sowie landwirtschaftliche Flächen,
  • im Osten durch die Straße „Winkhof“,
  • im Süden durch die Heerstraße und
  • im Westen durch eine landwirtschaftliche Fläche begrenzt. 

 

Geltungsbereich F - Ober Herweg
Der Teilbereich liegt im Osten des Hauptortes und umfasst eine Fläche von ca. 0,69 ha. Der Teilbereich wird 

  • im Norden durch die gemischte Bebauung entlang der Straße „Ober Herweg“,
  • im Osten und Süden durch landwirtschaftliche Flächen und
  • im Westen durch die Straße „Ober Herweg“ begrenzt.

Geltungsbereich G - Am Hägelchen

Der Teilbereich liegt im Osten des Ortsteiles Ehringhausen und umfasst eine Fläche von ca. 1,78 ha. Der Teilbereich wird 

  • im Norden durch eine landwirtschaftliche Fläche sowie das Wohngebiet „Schmittenkamp“,
  • im Osten durch die gewerbliche Bebauung östlich der Schmiedestraße,
  • im Süden durch die Heerstraße und im Westen durch die Wohnbebauung entlang Straße „Am Hägelchen“ begrenzt.

 

Geltungsbereich H - Quabecke

Der Teilbereich liegt im Südwesten des Ortsteiles Oberbrügge und umfasst eine Fläche von ca. 4,57 ha. Der Teilbereich wird

  • im Norden durch die gemischte Bebauung entlang der Heerstraße,
  • im Osten durch die Wohnbebauung entlang der Straße „Am Nocken“ sowie dem Grundstück der Regenbogenschule Oberbrügge,
  • im Süden durch landwirtschaftliche Flächen und
  • im Westen durch die Bebauung entlang des Haus-Rhade-Weges begrenzt.

Geltungsbereich I - Vömmelbach

Der Teilbereich liegt im Norden des Ortsteiles Oberbrügge und umfasst eine Fläche von ca. 0,6 ha. Der Teilbereich wird 

  • im Norden durch die Straße „Vömmelbach“,
  • im Osten durch die Wohnbebauung entlang der Straße „Vömmelbach“,
  • im Süden und Westen durch landwirtschaftliche Flächen begrenzt. 

Verfahrensstand

  • Einleitungsbeschluss des Rates der Stadt Halver am 20.09.2021
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange bis zum 29.04.2022 einschließlich
  • neuer Einleitungsbeschluss des Rates der Stadt Halver am 25.04.2023
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange bis zum 18.09.2023 einschließlich
  • Bürgerversammlung am 14.09.2023
  • Öffentliche Auslegung vom 16.05.2024 bis 17.06.2024 einschließlich
  • Beschluss des Rates am 07.10.2024
  • Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg mit Verfügung vom 28.01.2025
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