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Flächennutzungsplan der Stadt Halver 15. Änderung (Bereiche A bis I)

Flächennutzungsplan der Stadt Halver
15. Änderung (Bereiche A bis I)
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Geltungsbereiche und Ziele der Flächennutzungsplanänderung

Geltungsbereich A - Steinbachhang
Die Realisierung des Bebauungsplans Nr. 38 „Steinbachhang“ wurde noch nicht begonnen und konnte nicht verwirklicht werden. Er wurde daher im Jahr 2020 aufgehoben. Die Fläche im Bereich Steinbachhang soll zukünftig als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden.

Geltungsbereich B - Memelweg
Der Bereich ist hauptsächlich wegen der schwierige Topografie und der aufwändigen Erschließung bisher nicht entwickelt worden. Die Fläche soll zukünftig als Wald dargestellt werden.

Geltungsbereich C - Schwarzenbach
Der Bereich ist hauptsächlich wegen der aufwändigen Erschließung bisher nicht entwickelt worden. Die Fläche soll zukünftig als Fläche für die Landwirtschaft und als Grünfläche dargestellt werden.

Geltungsbereich D - Mühlenstraße
Die Realisierung der 14. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 2 „Bolsenbach“ wurde noch nicht begonnen und konnte nicht verwirklicht werden. Die Flächen stehen nach Aussagen des Eigentümers auch für andere Investoren nicht zur Verfügung. Die Bebauungsplanänderung wird daher im Parallelverfahren aufgehoben. Durch die 10. Änderung des seit dem 19.03.1999 wirksamen Flächennutzungsplanes ist seit dem 02.02.2007 hier eine Wohnbaufläche dargestellt.
Die Fläche soll zukünftig als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden.

Geltungsbereich E - Winkhof
Die Wohnbaufläche an der Heerstraße ist nicht entwickelt worden. Sie ist für die Wohnnutzung wegen der Topografie und der Lärmbelastung durch den Verkehr an der Heerstraße schlecht geeignet. Der Bereich soll auch aus Umweltschutzgründen nicht bebaut werden. Durch eine Herausnahme aus dem Flächennutzungsplan wird sichergestellt, dass diese Fläche auch in Zukunft der Natur zur Verfügung stehen bleiben. Die Fläche soll zukünftig als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden.

Geltungsbereich F - Ober Herweg
Die gemischte Baufläche im südlichen Bereich von Ober Herweg ist aus topografischen Gründen schlecht zu entwickeln. Eine Nutzung dieses Bereiches für Erschließungsanlagen ist nicht mehr beabsichtigt. Die Fläche soll zukünftig als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden.

Geltungsbereich G - Am Hägelchen
Der Bereich soll städtebaulich neu geordnet werden. Hier ist der Bebauungsplan Nr. 56 Am Hägelchen- Schmiedestraße und die 28. Änderung des  Flächennutzungsplanes am 09.06.2022 eingeleitet. Die Bereiche sollen später entsprechend den Planungen und dem Bedarf weitergeführt oder aufgehoben werden. Die Fläche soll zukünftig als Fläche für die Landwirtschaft, als Wohnbaufläche, als gemischte Baufläche und auch als Grünfläche dargestellt werden.

Geltungsbereich H - Quabecke
Für den größten Teil der Bebauungsplanes Nr. 39 „Quabecke“ hatte sich herausgestellt, dass der Eingriff in Natur und Landschaft im Bereich des Tales der Schlemme gravierend ist und die ökologischen Folgen einer Bebauung im direkten Talbereich nicht vertretbar sind. Daher hat der Rat am 26.05.2003 beschlossen, das Bebauungsplanverfahren einzustellen und den Einleitungsbeschluss vom 16.12.2002 aufzuheben. Der Wohnbauflächenbedarf ist 1999 im Flächennutzungsplan mit 4,65 ha im Bereich südlich der Heerstraße zwischen dem Schulgrundstück Am Nocken und der Straße Haus-Rhade-Weg im Bereich Quabecke dargestellt worden. Südlich der Heerstraße sollen die ökologisch unbedenklicheren Bereiche am Haus-Rhade-Weg zur städtebaulich sinnvollen Ergänzung später entwickelt werden. Im westlichen Bereich ist die Satzung Haus-Rhade-Weg eingeleitet. Die Wohnbaufläche wird reduziert und soll zukünftig als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden. Im östlichen Bereich ist der Bebauungsplan Nr. 57 „Seniorenquartier Erlinge“ eingeleitet. Sie bleiben als Wohnbauflächen oder Flächen für den Gemeinbedarf dargestellt.

Geltungsbereich I - Vömmelbach
Die gemischte Baufläche im westlichen Bereich von Vömmelbach ist schlecht zu entwickeln. Der Eigentümer möchte ggf. ein Grundstück noch nutzen. Dazu soll ein Vertrag abgeschlossen werden. Die Fläche soll zukünftig als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden.

Verfahrensstand

  • Einleitungsbeschluss des Rates der Stadt Halver am 20.09.2021
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange bis zum 29.04.2022 einschließlich 
  • neuer Einleitungsbeschluss des Rates der Stadt Halver am 25.04.2023
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange bis zum 18.09.2023 einschließlich 
  • Bürgerversammlung am 14.09.2023
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