Flächennutzungsplan der Stadt Halver 15. Änderung (Bereiche A bis I)
15. Änderung (Bereiche A bis I)
Geltungsbereich und Ziele des Bauleitplanverfahrens
Geltungsbereich A - Steinbachhang
Der Teilbereich liegt im Norden des Ortsteiles Steinbach und umfasst eine Fläche von ca. 2,71 ha. Der Teilbereich wird
- im Norden durch Waldflächen,
- im Osten durch landwirtschaftliche Flächen,
- im Süden durch die gemischte Bebauung entlang der Straße „Steinbach“ und
- im Westen durch landwirtschaftliche Flächen sowie Waldflächen begrenzt.
Geltungsbereich B - Memelweg
Geltungsbereich C - Schwarzenbach
Der Teilbereich liegt im Nordwesten des Hauptortes und umfasst eine Fläche von ca. 0,5 ha. Der Teilbereich wird
- im Norden durch die Straße „Schwarzenbach“,
- im Osten durch eine Grünfläche,
- im Süden durch die gemischte Bebauung entlang des Kirchlöher Wegs und
- im Westen durch eine Gehölzfläche begrenzt.
Geltungsbereich D - Mühlenstraße
Der Teilbereich liegt am südwestlichen Rand des Hauptortes und umfasst eine Fläche von ca. 0,7 ha. Der Teilbereich wird
- im Norden durch die Mühlenstraße,
- im Osten durch die Wohnbebauung entlang des Birkenwegs,
- im Süden durch landwirtschaftliche Flächen und
- im Westen durch eine landwirtschaftliche Hofanlage begrenzt.
Geltungsbereich E - Winkhof und Geltungsbereich F - Ober Herweg
Geltungsbereich E - Winkhof
Der Teilbereich liegt im Osten des Hauptortes und umfasst eine Fläche von ca. 0,81 ha. Der Teilbereich wird
- im Norden durch Waldflächen sowie landwirtschaftliche Flächen,
- im Osten durch die Straße „Winkhof“,
- im Süden durch die Heerstraße und
- im Westen durch eine landwirtschaftliche Fläche begrenzt.
Geltungsbereich F - Ober Herweg
Der Teilbereich liegt im Osten des Hauptortes und umfasst eine Fläche von ca. 0,69 ha. Der Teilbereich wird
- im Norden durch die gemischte Bebauung entlang der Straße „Ober Herweg“,
- im Osten und Süden durch landwirtschaftliche Flächen und
- im Westen durch die Straße „Ober Herweg“ begrenzt.
Geltungsbereich G - Am Hägelchen
Der Teilbereich liegt im Osten des Ortsteiles Ehringhausen und umfasst eine Fläche von ca. 1,78 ha. Der Teilbereich wird
- im Norden durch eine landwirtschaftliche Fläche sowie das Wohngebiet „Schmittenkamp“,
- im Osten durch die gewerbliche Bebauung östlich der Schmiedestraße,
- im Süden durch die Heerstraße und im Westen durch die Wohnbebauung entlang Straße „Am Hägelchen“ begrenzt.
Geltungsbereich H - Quabecke
Der Teilbereich liegt im Südwesten des Ortsteiles Oberbrügge und umfasst eine Fläche von ca. 4,57 ha. Der Teilbereich wird
- im Norden durch die gemischte Bebauung entlang der Heerstraße,
- im Osten durch die Wohnbebauung entlang der Straße „Am Nocken“ sowie dem Grundstück der Regenbogenschule Oberbrügge,
- im Süden durch landwirtschaftliche Flächen und
- im Westen durch die Bebauung entlang des Haus-Rhade-Weges begrenzt.
Geltungsbereich I - Vömmelbach
Der Teilbereich liegt im Norden des Ortsteiles Oberbrügge und umfasst eine Fläche von ca. 0,6 ha. Der Teilbereich wird
- im Norden durch die Straße „Vömmelbach“,
- im Osten durch die Wohnbebauung entlang der Straße „Vömmelbach“,
- im Süden und Westen durch landwirtschaftliche Flächen begrenzt.
Verfahrensstand
- Einleitungsbeschluss des Rates der Stadt Halver am 20.09.2021
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange bis zum 29.04.2022 einschließlich
- neuer Einleitungsbeschluss des Rates der Stadt Halver am 25.04.2023
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange bis zum 18.09.2023 einschließlich
- Bürgerversammlung am 14.09.2023
- Öffentliche Auslegung vom 16.05.2024 bis 17.06.2024 einschließlich
- Beschluss des Rates am 07.10.2024
- Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg mit Verfügung vom 28.01.2025