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VOLLSPERRUNG L528

Auf der L528 im oberen Bauabschnitt zwischen Karlshöhe und Einmündung Herpiner Weg beginnen die Asphaltarbeiten. 

  • Hierzu wird am 23., 24. und 25. Juli 2024 der Bauabschnitt voll gesperrt. Bis jeweils ca. 15:00 Uhr ist der Bereich teilweise befahrbar. 
  • Die Raiffeisengenossenschaft an der Frankfurter Straße hat geöffnet, ist jedoch an den genannten Tagen ab 15:00 Uhr nur zu Fuß zu erreichen.
  • Ab Freitag, 26.07.2024, ist der Bauabschnitt für den Anliegerverkehr freigegeben.
  • Am kommenden Montag, 29.07.2024, beginnen die Markierungsarbeiten.
  • Die Zufahrt zur Herpine und zum Haus Waldfrieden ist immer über die Kreuzung gewährleistet.

Wir informieren Sie, sobald Neuigkeiten anstehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Veranstaltungsraum Grillplatz Oberbrügge

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Grillplatz Oberbrügge
Kontakt

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Mehrgenerationenpark Oberbrügge


Am Nocken 12
58553 Halver

Der Mehrgenerationenpark in Oberbrügge kann außerhalb der Schulzeit grundsätzlich genutzt werden. Um den Grillplatz nutzen zu dürfen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung der Stadtverwaltung.

Bitte beachten!

Bitte betrachten Sie sich als Gäste auf der Anlage und verhalten sich auch entsprechend. Für den Aufenthalt gelten daher folgende Verhaltensregeln:

  • Grillen und offenes Feuer ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen nur mit schriftlicher Genehmigung der Stadt Halver und nur auf der dafür vorgesehenen gepflasterten Grillfläche. Die Genehmigung ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
  • Der Aufenthalt ist nur bis 21:00 Uhr erlaubt.
  • Sämtlicher durch Ihren Aufenthalt angefallener Abfall ist von Ihnen aufzusammeln und selbst zu beseitigen.
  • Es ist verboten, auf dem Gelände der Freizeitanlage die Notdurft zu verrichten. Gegen Kaution erhalten Sie auch einen Schlüssel für die Toilettenanlage.
  • Die Zufahrt einschließlich Schrankenbereich gilt als Not - und Rettungsweg. Das Parken und Abstellen von Fahrzeugen ist grundsätzlich verboten. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

Sämtliche Verstöße gegen diese Verhaltensregeln werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und können mit einem Bußgeld geahndet werden.

  • Ausnahmegenehmigung: 22,00 €
  • Kaution: 50,00 €
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