Gewässerunterhaltung


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Gewässerschutz hat hohen Stellenwert

Vor dem Hintergrund, dass die Gewässer u. a. auch die Versorgung mit Trinkwasser sicherstellen, räumen die gesetzlichen Bestimmungen dem Schutz der Gewässer einen sehr hohen Stellenwert ein. Die Benutzung eines Gewässers, z. B. durch die Einleitung von Schmutzwasser oder Niederschlagswasser oder eine Wasserentnahme ist daher grundsätzlich nur mit einer vorher bei der Unteren Wasserbehörde des Märkischen Kreises einzuholenden Erlaubnis zulässig.

Weiterhin ist auch die Herstellung oder Änderung von sogenannten „Anlagen in und an Gewässern“ genehmigungspflichtig. Dazu zählen z. B. ober- oder unterirdische Gewässerkreuzungen mit Leitungen, Brücken sowie andere bauliche Anlagen (Verrohrungen, Gebäude im näheren Bereich der Uferböschung). Auch hier ist die Unteren Wasserbehörde des Märkischen Kreises für die Erteilung der entsprechenden Genehmigung zuständig.

Übernahme durch den Ruhrverband

Der Ruhrverband hat zum 01.05.2026 die Aufgaben der Gewässerunterhaltung für die Gewässer im Einzugsgebiet der Ruhr auf dem Gebiet der Stadt Halver übernommen. Zu den übernommenen Aufgaben gehören neben der Gewässerunterhaltung auch Gewässerausbau und Gewässerentwicklungsmaßnahmen sowie damit einhergehend die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie.

Weitere Infos zum Thema Gewässerunterhaltung und Gewässerentwicklung

Fragen?

Für Fragen oder Meldungen erreichen Sie den Ruhrverband per E-Mail unter:

gewaesserunterhaltung-halver@​ruhrverband.de

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