GRW-Förderung in Nordrhein-Westfalen
in Nordrhein-Westfalen
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist eines der wichtigsten Förderprogramme von Bund und Ländern zur Stärkung strukturschwacher Regionen. In Nordrhein-Westfalen wird die Förderung über das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) umgesetzt. Ziel ist es, Unternehmen bei Investitionen, Innovationen und der Sicherung von Arbeitsplätzen zu unterstützen. (Wirtschaft NRW).
Förderfähig sind insbesondere:
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
- in bestimmten Fällen auch große Unternehmen,
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie des Tourismusgewerbes,
- Betriebe mit Investitionsvorhaben in ausgewiesenen Fördergebieten in NRW. (Recht NRW)
Gefördert werden unter anderem:
- Investitionen in neue Betriebsstätten,
- Betriebserweiterungen und Modernisierungen,
- Maschinen und technische Anlagen,
- Digitalisierungsvorhaben,
- Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneffizienz,
- Investitionen zur Transformation hin zu klimafreundlichen Produktionsprozessen,
- Beratungsleistungen für Unternehmen,
- touristische Vorhaben und Infrastrukturmaßnahmen.
Die Förderung erfolgt in der Regel als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Förderhöhe richtet sich nach Unternehmensgröße und Standort:
- kleine Unternehmen: bis zu 30 % Zuschuss,
- mittlere Unternehmen: bis zu 20 % Zuschuss,
- große Unternehmen: bis zu 10 % Zuschuss.
Wichtige Voraussetzungen sind:
- Das Vorhaben muss in einem GRW-Fördergebiet liegen (Halver liegt in einem D-Fördergebiet).
- Mit dem Projekt darf vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
- Das Investitionsvorhaben soll Arbeitsplätze schaffen oder sichern.
- Die Investition muss zur wirtschaftlichen Entwicklung der Region beitragen.
Die GRW-Förderung wurde 2026 modernisiert und stärker auf Zukunftsinvestitionen ausgerichtet. Besonders gefördert werden:
- Innovation und Digitalisierung,
- nachhaltige und klimafreundliche Investitionen,
- Flächenentwicklung und Gewerbegebiete,
- Transformation in Strukturwandelregionen.
Die Antragstellung erfolgt in Nordrhein-Westfalen in der Regel über die Bezirksregierungen beziehungsweise die NRW.BANK. Unternehmen sollten sich frühzeitig beraten lassen, da Förderanträge vor Beginn des Vorhabens gestellt werden müssen (Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) - Gewerbliche Förderung | Bezirksregierung Arnsberg).