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Halver.de wieder online, aber....

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Abwassergebühren

Abwassergebühren setzen sich aus drei Komponenten zusammen:

  • Schmutzwassergebühren
    Für das Schmutzwasser (z.B. aus Ihrem Bad oder aus Ihrer Küche) sind Gebühren für die Einleitung in den städtischen Kanal zu entrichten. Als Maßstab, wieviel Schmutzwasser bei Ihnen angefallen ist, wird Ihr Frischwasserverbrauch des Vorjahres herangezogen.

    Bei Grundstücken, die keinen öffentlichen Frischwasserverbrauch haben sondern z.B. einen Brunnen, wird je Einwohner ein Verbrauch von 35 cbm jährlich unterstellt. Es gelten immer die Einwohnerzahlen des Stichtags 01.12. des Vorjahres.

    Berechnung: Gebühr gemäß Satzung x Kubikmeter Frischwasserverbrauch = Schmutzwassergebühr
     
  • Verbandsumlage
    Dies sind die Gebühren für die Klärung der Abwässer. Die Stadt Halver ist Mitglied der Abwasserverbände "Ruhrverband" und "Wupperverband". Die Verbände legen ihren Aufwand auf die Mitgliedergemeinden um.

    Auch hier wird Ihr Frischwasserverbrauch (des Vorjahres) zur Berechnung der Gebührenhöhe herangezogen.

    Bei Grundstücken, die keinen öffentlichen Frischwasserverbrauch haben sondern z.B. einen Brunnen, wird je Einwohner ein Verbrauch von 35 cbm jährlich unterstellt. Es gelten immer die Einwohnerzahlen des Stichtags 01.12. des Vorjahres.

    Berechnung: Gebühr gemäß Satzung x Kubikmeter Frischwasserverbrauch =  Verbandsumlage
     
  • Niederschlagswassergebühren

    Dies sind Gebühren für die Einleitung von Regenwasser, das von Ihrem Grundstück in den städtischen Kanal geleitet wird.

    Grundlage der Gebührenberechnung ist die Quadratmeterzahl der bebauten (bzw. überbauten) und/oder befestigten Grundstücksfläche, von denen Niederschlagswasser "leitungsgebunden" oder "nicht leitungsgebunden" in die städtische Abwasseranlage gelangen kann. Dies können beispielsweise Dachflächen, Hofflächen, Garagenzufahrten und Terrassen sein.

    Hierbei bedeutet "leitungsgebunden", dass Sie eine Fläche auf ihrem Grundstück über eine Leitung an den städtischen Kanal angeschlossen haben. Eine "nicht leitungsgebundene Zuleitung" ist z.B. dann gegeben, wenn die Fläche aufgrund ihres Gefälles Niederschlagswasser dem städtischen Kanal zuführt.

    Die maßgeblichen Flächen werden bei Ihnen als Eigentümer des Grundstücks abgefragt. Bitte melden Sie rechtzeitig Veränderungen, damit diese in den Gebührenberechnungen berücksichtigt werden können.

    Unmittelbare Auswirkung auf die Gebührenberechnung hat auch die Art der befestigten Fläche. Hier wird unterschieden in
    wasserundurchlässige Befestigungen (z.B. Asphalt, Beton, Pflaster, Platten, Fliesen), in teilweise wasserdurchlässige Befestigungen (z.B. Verbundsteine, Befestigungen auf sickerfähigem Untergrund) und in Gründächern. Die Verwendung von teilweise wasserdurchlässigen Befestigungen wirkt sich positiv auf die von Ihnen zu entrichtende Niederschlagswassergebühr aus!


    Berechnung: Gebühr gemäß Satzung x Quadratmeter befestigte Fläche x Faktor (Wasserdurchlässig/teilweise wasserdurchlässig) = Niederschlagswassergebühr

    Die jeweiligen Gebührensätze entnehmen Sie bitte der unten aufgeführten Satzung für die Benutzung der Abwasseranlagen der Stadt Halver, die Umlage der Verbandslasten und die Umlage der Kleineinleiterabgabe.
Entwässerungsgebühren, Niederschlagswassergebühren, Schmutzwassergebühren
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