Bürger Service
Die Stadt Halver ist gesetzlich verpflichtet, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen. In diesem Zusammenhang
- baut und betreibt sie ein Kanalnetz mit etlichen Schächte, Pumpstationen sowie anderen Sonderbauwerken,
- entsorgt sie Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben,
- erteilt sie Genehmigungen für Kanalanschlüsse und überwacht deren Erstellung,
- gibt sie Bauherren und Architekten Auskünfte über das Kanalnetz,
- erhebt die zur Deckung der Kosten notwendigen Gebühren.
Einzelheiten über die Abwasserbeseitigung, Begriffsbestimmungen und insbesondere Informationen über Abwasser und Stoffe die nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden dürfen, finden sie in der Entwässerungssatzung.
Fragen zur Abwasserbeseitigung und Entwässerungssatzung beantworten wir Ihnen gerne.
Gebühren werden nach der "Gebührensatzung für die Benutzung der Abwasseranlagen der Stadt Halver, die Umlage der Verbandslasten und die Umlage der Kleineinleiterabgabe" erhoben, die Anschlussbeiträge nach der Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Halver.
Die Stadt Halver ist gesetzlich verpflichtet, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen. In diesem Zusammenhang
- baut und betreibt sie ein Kanalnetz mit etlichen Schächte, Pumpstationen sowie anderen Sonderbauwerken,
- entsorgt sie Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben,
- erteilt sie Genehmigungen für Kanalanschlüsse und überwacht deren Erstellung,
- gibt sie Bauherren und Architekten Auskünfte über das Kanalnetz,
- erhebt die zur Deckung der Kosten notwendigen Gebühren.
Einzelheiten über die Abwasserbeseitigung, Begriffsbestimmungen und insbesondere Informationen über Abwasser und Stoffe die nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden dürfen, finden sie in der Entwässerungssatzung.
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Gebühren werden nach der "Gebührensatzung für die Benutzung der Abwasseranlagen der Stadt Halver, die Umlage der Verbandslasten und die Umlage der Kleineinleiterabgabe" erhoben, die Anschlussbeiträge nach der Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Halver.
Die Stadt Halver ist gesetzlich verpflichtet, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen. In diesem Zusammenhang
- baut und betreibt sie ein Kanalnetz mit etlichen Schächte, Pumpstationen sowie anderen Sonderbauwerken,
- entsorgt sie Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben,
- erteilt sie Genehmigungen für Kanalanschlüsse und überwacht deren Erstellung,
- gibt sie Bauherren und Architekten Auskünfte über das Kanalnetz,
- erhebt die zur Deckung der Kosten notwendigen Gebühren.
Einzelheiten über die Abwasserbeseitigung, Begriffsbestimmungen und insbesondere Informationen über Abwasser und Stoffe die nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden dürfen, finden sie in der Entwässerungssatzung.
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Gebühren werden nach der "Gebührensatzung für die Benutzung der Abwasseranlagen der Stadt Halver, die Umlage der Verbandslasten und die Umlage der Kleineinleiterabgabe" erhoben, die Anschlussbeiträge nach der Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Halver.
Die Stadt Halver ist gesetzlich verpflichtet, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen. In diesem Zusammenhang
- baut und betreibt sie ein Kanalnetz mit etlichen Schächte, Pumpstationen sowie anderen Sonderbauwerken,
- entsorgt sie Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben,
- erteilt sie Genehmigungen für Kanalanschlüsse und überwacht deren Erstellung,
- gibt sie Bauherren und Architekten Auskünfte über das Kanalnetz,
- erhebt die zur Deckung der Kosten notwendigen Gebühren.
Einzelheiten über die Abwasserbeseitigung, Begriffsbestimmungen und insbesondere Informationen über Abwasser und Stoffe die nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden dürfen, finden sie in der Entwässerungssatzung.
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Gebühren werden nach der "Gebührensatzung für die Benutzung der Abwasseranlagen der Stadt Halver, die Umlage der Verbandslasten und die Umlage der Kleineinleiterabgabe" erhoben, die Anschlussbeiträge nach der Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Halver.
Die Stadt Halver ist gesetzlich verpflichtet, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen. In diesem Zusammenhang
- baut und betreibt sie ein Kanalnetz mit etlichen Schächte, Pumpstationen sowie anderen Sonderbauwerken,
- entsorgt sie Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben,
- erteilt sie Genehmigungen für Kanalanschlüsse und überwacht deren Erstellung,
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Einzelheiten über die Abwasserbeseitigung, Begriffsbestimmungen und insbesondere Informationen über Abwasser und Stoffe die nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden dürfen, finden sie in der Entwässerungssatzung.
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Gebühren werden nach der "Gebührensatzung für die Benutzung der Abwasseranlagen der Stadt Halver, die Umlage der Verbandslasten und die Umlage der Kleineinleiterabgabe" erhoben, die Anschlussbeiträge nach der Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Halver.
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Gebühren werden nach der "Gebührensatzung für die Benutzung der Abwasseranlagen der Stadt Halver, die Umlage der Verbandslasten und die Umlage der Kleineinleiterabgabe" erhoben, die Anschlussbeiträge nach der Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Halver.
- Anschrift
- 001 Von-Vincke-Straße 26 58553 Halver
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Kowalski
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Dienstag
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- Fax
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- h.kowalski@halver.de
Abwasserbeseitigung
Die Stadt Halver ist gesetzlich verpflichtet, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen. In diesem Zusammenhang
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