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Halver.de wieder online, aber....

Aufgrund eines Cyberangriffs war unsere Internetseite seit dem 30.10. offline. Wir arbeiten daran, sie wieder auf den neuesten Stand zu bringen. Manche Module, wie z.B. die “Suche” oder der “Veranstaltungskalender” sind leider noch nicht wieder funktionsfähig, diese folgen aber in Kürze.

Wenn Sie Fehler finden, melden Sie uns die gerne an a.reich@​halver.de.

VIELEN DANK für Ihre Mithilfe.

Abwasserbeseitigung

Die Stadt Halver ist gesetzlich verpflichtet, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen. In diesem Zusammenhang

  • baut und betreibt sie ein Kanalnetz mit etlichen Schächte, Pumpstationen sowie anderen Sonderbauwerken,
  • entsorgt sie Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben,
  • erteilt sie Genehmigungen für Kanalanschlüsse und überwacht deren Erstellung,
  • gibt sie Bauherren und Architekten Auskünfte über das Kanalnetz, 
  • erhebt die zur Deckung der Kosten notwendigen Gebühren.

Einzelheiten über die Abwasserbeseitigung, Begriffsbestimmungen und insbesondere Informationen über Abwasser und Stoffe die nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden dürfen, finden sie in der Entwässerungssatzung.

Fragen zur Abwasserbeseitigung und Entwässerungssatzung beantworten wir Ihnen gerne.  

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