Aufbruchgenehmigung

Jeder Aufbruch im öffentlichen Straßenraum bedarf einer Aufbruchgenehmigung der Stadt Halver. Die Arbeiten dürfen nur von zugelassenen Fachunternehmen durchgeführt werden. 

Anträge für Ihre Aufbrüche können über das Aufbruchportal gestellt werden.

Verwaltungsgebührensatzung - Tarif Nr. 8.1:

je Aufbruch 75,00 €
ggf. Gebühr bei zusätzlich erforderlichen Verdichtungskontrollen

Straßenaufbrüche, Straßenaufbruch, Straßenaufgrabung
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