Bürger Service
Jeder Aufbruch im öffentlichen Straßenraum bedarf einer Aufbruchgenehmigung der Stadt Halver. Die Arbeiten dürfen nur von zugelassenen Fachunternehmen durchgeführt werden.
Anträge für Ihre Aufbrüche können über das Aufbruchportal gestellt werden.
Verwaltungsgebührensatzung - Tarif Nr. 8.1:
je Aufbruch 75,00 €
ggf. Gebühr bei zusätzlich erforderlichen Verdichtungskontrollen
- Anschrift
- 001 Elberfelder Straße 35 58553 Halver
Sandra
Hennigs
Standardöffnungszeit Bauhof Teilzeit Mo - Fr vormittags
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Telefon
- 02353 73-191
- Fax
- 02353 73-792
- s.hennigs@halver.de
Aufbruchgenehmigung
Jeder Aufbruch im öffentlichen Straßenraum bedarf einer Aufbruchgenehmigung der Stadt Halver. Die Arbeiten dürfen nur von zugelassenen Fachunternehmen durchgeführt werden.
Anträge für Ihre Aufbrüche können über das Aufbruchportal gestellt werden.
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Tiefbaufirmen können hier online Straßenaufbruchgenehmigungen beantragen.
Verwaltungsgebührensatzung - Tarif Nr. 8.1:
je Aufbruch 75,00 €
ggf. Gebühr bei zusätzlich erforderlichen Verdichtungskontrollen
-
Tiefbaufirmen können hier online Straßenaufbruchgenehmigungen beantragen.