Bürger Service
Aufbruchgenehmigung
Jeder Aufbruch im öffentlichen Straßenraum bedarf einer Aufbruchgenehmigung der Stadt Halver. Die Arbeiten dürfen nur von zugelassenen Fachunternehmen durchgeführt werden.
Anträge für Ihre Aufbrüche können über das Aufbruchportal gestellt werden.
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Tiefbaufirmen können hier online Straßenaufbruchgenehmigungen beantragen.
Verwaltungsgebührensatzung - Tarif Nr. 8.1:
je Aufbruch 75,00 €
ggf. Gebühr bei zusätzlich erforderlichen Verdichtungskontrollen
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Tiefbaufirmen können hier online Straßenaufbruchgenehmigungen beantragen.