Bürger Service
Sie möchten eine Garagenzufahrt zu Ihrem Grundstück anlegen und der hohe Gehwegbereich muss hierfür angepasst werden? Jeder Absenkung des Gehwegs/Bordsteins im öffentlichen Straßenraum bedarf einer Genehmigung der Stadt Halver. Die Arbeiten dürfen nur von zugelassenen Fachunternehmen durchgeführt werden.
Anträge für die Bordsteinabsenkungen können über das Aufbruchportal gestellt werden.
Verwaltungsgebührensatzung - Tarif Nr. 8.1:
je Bordsteinabsenkung 75,00
ggf. Gebühr bei zusätzlich erforderlichen Verdichtungskontrollen
- Anschrift
- 001 Elberfelder Straße 35 58553 Halver
Sandra
Hennigs
Standardöffnungszeit Bauhof Teilzeit Mo - Fr vormittags
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Elberfelder Straße 35 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-191
- Fax
- 02353 73-792
- s.hennigs@halver.de
Bordsteinabsenkungsgenehmigung
Sie möchten eine Garagenzufahrt zu Ihrem Grundstück anlegen und der hohe Gehwegbereich muss hierfür angepasst werden? Jeder Absenkung des Gehwegs/Bordsteins im öffentlichen Straßenraum bedarf einer Genehmigung der Stadt Halver. Die Arbeiten dürfen nur von zugelassenen Fachunternehmen durchgeführt werden.
Anträge für die Bordsteinabsenkungen können über das Aufbruchportal gestellt werden.
Verwaltungsgebührensatzung - Tarif Nr. 8.1:
je Bordsteinabsenkung 75,00 €
ggf. Gebühr bei zusätzlich erforderlichen Verdichtungskontrollen