Bürger Service
Möchte ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland die Ehe schließen, so benötigt er hierfür in verschiedenen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis. Es bescheinigt, dass der Ehe nach deutschem Recht kein Hindernis entgegensteht.
Das Ehefähigkeitszeugnis kann beim Standesamt des Wohnortes beantragt werden.
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Gebühren | |
---|---|
bei Anwendung deutsches Recht | 40,00 € |
bei Anwendung ausländisches Recht | 66,00 € |
Möchte ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland die Ehe schließen, so benötigt er hierfür in verschiedenen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis. Es bescheinigt, dass der Ehe nach deutschem Recht kein Hindernis entgegensteht.
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Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Gebühren | |
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bei Anwendung deutsches Recht | 40,00 € |
bei Anwendung ausländisches Recht | 66,00 € |
Möchte ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland die Ehe schließen, so benötigt er hierfür in verschiedenen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis. Es bescheinigt, dass der Ehe nach deutschem Recht kein Hindernis entgegensteht.
Das Ehefähigkeitszeugnis kann beim Standesamt des Wohnortes beantragt werden.
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Gebühren | |
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bei Anwendung deutsches Recht | 40,00 € |
bei Anwendung ausländisches Recht | 66,00 € |
Möchte ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland die Ehe schließen, so benötigt er hierfür in verschiedenen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis. Es bescheinigt, dass der Ehe nach deutschem Recht kein Hindernis entgegensteht.
Das Ehefähigkeitszeugnis kann beim Standesamt des Wohnortes beantragt werden.
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Gebühren | |
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bei Anwendung deutsches Recht | 40,00 € |
bei Anwendung ausländisches Recht | 66,00 € |
Möchte ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland die Ehe schließen, so benötigt er hierfür in verschiedenen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis. Es bescheinigt, dass der Ehe nach deutschem Recht kein Hindernis entgegensteht.
Das Ehefähigkeitszeugnis kann beim Standesamt des Wohnortes beantragt werden.
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- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Christiane
Sayk
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Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
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Freitext
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- Telefon
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- Fax
- 02353 73-734
- c.sayk@halver.de
Ehefähigkeitszeugnis
Möchte ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland die Ehe schließen, so benötigt er hierfür in verschiedenen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis. Es bescheinigt, dass der Ehe nach deutschem Recht kein Hindernis entgegensteht.
Das Ehefähigkeitszeugnis kann beim Standesamt des Wohnortes beantragt werden.
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