Bürger Service
Ehefähigkeitszeugnis
Möchte ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland die Ehe schließen, so benötigt er hierfür in verschiedenen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis. Es bescheinigt, dass der Ehe nach deutschem Recht kein Hindernis entgegensteht.
Das Ehefähigkeitszeugnis kann beim Standesamt des Wohnortes beantragt werden.
Gebühren | |
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bei Anwendung deutsches Recht | 40,00 € |
bei Anwendung ausländisches Recht | 66,00 € |
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.