Bürger Service
Möchte ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland die Ehe schließen, so benötigt er hierfür in verschiedenen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis. Es bescheinigt, dass der Ehe nach deutschem Recht kein Hindernis entgegensteht.
Das Ehefähigkeitszeugnis kann beim Standesamt des Wohnortes beantragt werden.
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Möchte ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland die Ehe schließen, so benötigt er hierfür in verschiedenen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis. Es bescheinigt, dass der Ehe nach deutschem Recht kein Hindernis entgegensteht.
Das Ehefähigkeitszeugnis kann beim Standesamt des Wohnortes beantragt werden.
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Möchte ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland die Ehe schließen, so benötigt er hierfür in verschiedenen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis. Es bescheinigt, dass der Ehe nach deutschem Recht kein Hindernis entgegensteht.
Das Ehefähigkeitszeugnis kann beim Standesamt des Wohnortes beantragt werden.
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Möchte ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland die Ehe schließen, so benötigt er hierfür in verschiedenen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis. Es bescheinigt, dass der Ehe nach deutschem Recht kein Hindernis entgegensteht.
Das Ehefähigkeitszeugnis kann beim Standesamt des Wohnortes beantragt werden.
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Möchte ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland die Ehe schließen, so benötigt er hierfür in verschiedenen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis. Es bescheinigt, dass der Ehe nach deutschem Recht kein Hindernis entgegensteht.
Das Ehefähigkeitszeugnis kann beim Standesamt des Wohnortes beantragt werden.
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Möchte ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland die Ehe schließen, so benötigt er hierfür in verschiedenen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis. Es bescheinigt, dass der Ehe nach deutschem Recht kein Hindernis entgegensteht.
Das Ehefähigkeitszeugnis kann beim Standesamt des Wohnortes beantragt werden.
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Frau
Sayk
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-134
- Fax
- 02353 73-734
- c.sayk@halver.de
Ehefähigkeitszeugnis
Möchte ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland die Ehe schließen, so benötigt er hierfür in verschiedenen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis. Es bescheinigt, dass der Ehe nach deutschem Recht kein Hindernis entgegensteht.
Das Ehefähigkeitszeugnis kann beim Standesamt des Wohnortes beantragt werden.
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.