Bürger Service
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist eine spezielle Hilfe im Leistungskatalog des Sozialgesetzbuchs, 9. Buch (SGB IX). Eingliederungshilfe kann Personen gewährt werden, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen Behinderung bedroht sind. Mit der Eingliederungshilfe soll z.B. eine individuelle Lebensführung ermöglicht oder Verschlimmerungen verhütet werden.
Die notwendigen Anträge können bei der Stadt Halver gestellt werden. Die Entscheidung über die beantragten Hilfen trifft der Märkische Kreis oder der Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfragen Sie bitte beim zuständigen Sachbearbeiter.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Bernd
Jenke
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
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- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-153
- Fax
- 02353 73-753
- b.jenke@halver.de
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (H - Z)
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist eine spezielle Hilfe im Leistungskatalog des Sozialgesetzbuchs, 9. Buch (SGB IX). Eingliederungshilfe kann Personen gewährt werden, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen Behinderung bedroht sind. Mit der Eingliederungshilfe soll z.B. eine individuelle Lebensführung ermöglicht oder Verschlimmerungen verhütet werden.
Die notwendigen Anträge können bei der Stadt Halver gestellt werden. Die Entscheidung über die beantragten Hilfen trifft der Märkische Kreis oder der Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfragen Sie bitte beim zuständigen Sachbearbeiter.