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VOLLSPERRUNG L528

Auf der L528 im oberen Bauabschnitt zwischen Karlshöhe und Einmündung Herpiner Weg beginnen die Asphaltarbeiten. 

  • Hierzu wird am 23., 24. und 25. Juli 2024 der Bauabschnitt voll gesperrt. Bis jeweils ca. 15:00 Uhr ist der Bereich teilweise befahrbar. 
  • Die Raiffeisengenossenschaft an der Frankfurter Straße hat geöffnet, ist jedoch an den genannten Tagen ab 15:00 Uhr nur zu Fuß zu erreichen.
  • Ab Freitag, 26.07.2024, ist der Bauabschnitt für den Anliegerverkehr freigegeben.
  • Am kommenden Montag, 29.07.2024, beginnen die Markierungsarbeiten.
  • Die Zufahrt zur Herpine und zum Haus Waldfrieden ist immer über die Kreuzung gewährleistet.

Wir informieren Sie, sobald Neuigkeiten anstehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (A - G)

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist eine spezielle Hilfe im Leistungskatalog des Sozialgesetzbuchs, 9. Buch (SGB IX). Eingliederungshilfe kann Personen gewährt werden, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen Behinderung bedroht sind. Mit der Eingliederungshilfe soll z.B. eine individuelle Lebensführung ermöglicht oder Verschlimmerungen verhütet werden. 

Die notwendigen Anträge können bei der Stadt Halver gestellt werden. Die Entscheidung über die beantragten Hilfen trifft der Märkische Kreis oder der Landschaftsverband Westfalen-Lippe.

Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfragen Sie bitte beim zuständigen Sachbearbeiter.

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