Bürger Service
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben möchte und beabsichtigt, alkoholische Getränke auszuschenken, benötigt eine Gaststättenkonzession.
- Antrag
- Lageplan
- Grundrisszeichnung
- Nutzflächenberechnung
- Miet-/ Pachtvertrag
- Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauszug
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes am Wohnort
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts
- evtl. Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
- evtl. Gesundheitszeugnis
- Gewerbeanmeldung
- Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass
Die Gebühr richtet sich nach der Grundfläche der Gaststätte.
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben möchte und beabsichtigt, alkoholische Getränke auszuschenken, benötigt eine Gaststättenkonzession.
- Antrag
- Lageplan
- Grundrisszeichnung
- Nutzflächenberechnung
- Miet-/ Pachtvertrag
- Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauszug
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes am Wohnort
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts
- evtl. Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
- evtl. Gesundheitszeugnis
- Gewerbeanmeldung
- Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass
Die Gebühr richtet sich nach der Grundfläche der Gaststätte.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Frau
Vollmar
- Telefon
- 02353 73-133
- Fax
- 02353 73-733
- s.vollmar@halver.de
Clarissa
Weinberg
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Telefon
- 02353 73-131
- Fax
- 02353 73-731
- c.weinberg@halver.de
Gaststättenkonzession
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben möchte und beabsichtigt, alkoholische Getränke auszuschenken, benötigt eine Gaststättenkonzession.
Die Gebühr richtet sich nach der Grundfläche der Gaststätte.
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- Nutzflächenberechnung
- Miet-/ Pachtvertrag
- Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauszug
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes am Wohnort
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts
- evtl. Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
- evtl. Gesundheitszeugnis
- Gewerbeanmeldung
- Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass