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Halver.de wieder online, aber....

Aufgrund eines Cyberangriffs war unsere Internetseite seit dem 30.10. offline. Wir arbeiten daran, sie wieder auf den neuesten Stand zu bringen. Manche Module, wie z.B. die “Suche” oder der “Veranstaltungskalender” sind leider noch nicht wieder funktionsfähig, diese folgen aber in Kürze.

Wenn Sie Fehler finden, melden Sie uns die gerne an a.reich@​halver.de.

VIELEN DANK für Ihre Mithilfe.

Gestattung zum vorübergehenden Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft

Wer alkoholische Getränke und evtl. Speisen einmalig verkaufen möchte, benötigt eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz (z.B. Kirmes, Feuerwehrfest, besondere Märkte, Tanz- und Sportveranstaltungen etc.)

Der Antrag muss spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vorliegen.

Wir weisen darauf hin, dass eine Genehmigung nach dieser Frist mit erhöhtem Verwaltungsaufwand verbunden ist und sich die Gebühren hierdurch deutlich erhöhen. Wir behalten uns des Weiteren vor im Einzelfall Veranstaltungen durch zu späte Antragstellung abzusagen.

Die Gebühren sind abhängig von der Dauer der Veranstaltung.

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