Bürger Service
Wer alkoholische Getränke und evtl. Speisen einmalig verkaufen möchte, benötigt eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz (z.B. Kirmes, Feuerwehrfest, besondere Märkte, Tanz- und Sportveranstaltungen etc.)
Der Antrag muss spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vorliegen.
Wir weisen darauf hin, dass eine Genehmigung nach dieser Frist mit erhöhtem Verwaltungsaufwand verbunden ist und sich die Gebühren hierdurch deutlich erhöhen. Wir behalten uns des Weiteren vor im Einzelfall Veranstaltungen durch zu späte Antragstellung abzusagen.
Antrag
Die Gebühren sind abhängig von der Dauer der Veranstaltung.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Frau
Vollmar
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-133
- Fax
- 02353 73-733
- s.vollmar@halver.de
Clarissa
Weinberg
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-131
- Fax
- 02353 73-731
- c.weinberg@halver.de
Gestattung zum vorübergehenden Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft
Wer alkoholische Getränke und evtl. Speisen einmalig verkaufen möchte, benötigt eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz (z.B. Kirmes, Feuerwehrfest, besondere Märkte, Tanz- und Sportveranstaltungen etc.)
Der Antrag muss spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vorliegen.
Wir weisen darauf hin, dass eine Genehmigung nach dieser Frist mit erhöhtem Verwaltungsaufwand verbunden ist und sich die Gebühren hierdurch deutlich erhöhen. Wir behalten uns des Weiteren vor im Einzelfall Veranstaltungen durch zu späte Antragstellung abzusagen.
Die Gebühren sind abhängig von der Dauer der Veranstaltung.
Antrag