Bürger Service
Gestattung zum vorübergehenden Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft
Wer alkoholische Getränke und evtl. Speisen einmalig verkaufen möchte, benötigt eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz (z.B. Kirmes, Feuerwehrfest, besondere Märkte, Tanz- und Sportveranstaltungen etc.)
Der Antrag muss spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vorliegen.
Wir weisen darauf hin, dass eine Genehmigung nach dieser Frist mit erhöhtem Verwaltungsaufwand verbunden ist und sich die Gebühren hierdurch deutlich erhöhen. Wir behalten uns des Weiteren vor im Einzelfall Veranstaltungen durch zu späte Antragstellung abzusagen.
Die Gebühren sind abhängig von der Dauer der Veranstaltung.
Antrag