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VOLLSPERRUNG L528

Auf der L528 im oberen Bauabschnitt zwischen Karlshöhe und Einmündung Herpiner Weg beginnen die Asphaltarbeiten. 

  • Hierzu wird am 23., 24. und 25. Juli 2024 der Bauabschnitt voll gesperrt. Bis jeweils ca. 15:00 Uhr ist der Bereich teilweise befahrbar. 
  • Die Raiffeisengenossenschaft an der Frankfurter Straße hat geöffnet, ist jedoch an den genannten Tagen ab 15:00 Uhr nur zu Fuß zu erreichen.
  • Ab Freitag, 26.07.2024, ist der Bauabschnitt für den Anliegerverkehr freigegeben.
  • Am kommenden Montag, 29.07.2024, beginnen die Markierungsarbeiten.
  • Die Zufahrt zur Herpine und zum Haus Waldfrieden ist immer über die Kreuzung gewährleistet.

Wir informieren Sie, sobald Neuigkeiten anstehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Gestattung zum vorübergehenden Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft

Wer alkoholische Getränke und evtl. Speisen einmalig verkaufen möchte, benötigt eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz (z.B. Kirmes, Feuerwehrfest, besondere Märkte, Tanz- und Sportveranstaltungen etc.)

Der Antrag muss spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vorliegen.

Wir weisen darauf hin, dass eine Genehmigung nach dieser Frist mit erhöhtem Verwaltungsaufwand verbunden ist und sich die Gebühren hierdurch deutlich erhöhen. Wir behalten uns des Weiteren vor im Einzelfall Veranstaltungen durch zu späte Antragstellung abzusagen.

Die Gebühren sind abhängig von der Dauer der Veranstaltung.

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Ausschankgenehmigung,Ausschankerlaubnis
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