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VOLLSPERRUNG L528

Auf der L528 im oberen Bauabschnitt zwischen Karlshöhe und Einmündung Herpiner Weg beginnen die Asphaltarbeiten. 

  • Hierzu wird am 23., 24. und 25. Juli 2024 der Bauabschnitt voll gesperrt. Bis jeweils ca. 15:00 Uhr ist der Bereich teilweise befahrbar. 
  • Die Raiffeisengenossenschaft an der Frankfurter Straße hat geöffnet, ist jedoch an den genannten Tagen ab 15:00 Uhr nur zu Fuß zu erreichen.
  • Ab Freitag, 26.07.2024, ist der Bauabschnitt für den Anliegerverkehr freigegeben.
  • Am kommenden Montag, 29.07.2024, beginnen die Markierungsarbeiten.
  • Die Zufahrt zur Herpine und zum Haus Waldfrieden ist immer über die Kreuzung gewährleistet.

Wir informieren Sie, sobald Neuigkeiten anstehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Gewässerschutz, -unterhaltung

Vor dem Hintergrund, dass die Gewässer u. a. auch die Versorgung mit Trinkwasser sicherstellen, räumen die gesetzlichen Bestimmungen dem Schutz der Gewässer einen sehr hohen Stellenwert ein. Die Benutzung eines Gewässers, z. B. durch die Einleitung von Schmutzwasser oder Niederschlagswasser oder eine Wasserentnahme ist daher grundsätzlich nur mit einer vorher bei der Unteren Wasserbehörde des Märkischen Kreises einzuholenden Erlaubnis zulässig.

Weiterhin ist auch die Herstellung oder Änderung von sogenannten „Anlagen in und an Gewässern“ genehmigungspflichtig. Dazu zählen z. B. ober- oder unterirdische Gewässerkreuzungen mit Leitungen, Brücken sowie andere bauliche Anlagen (Verrohrungen, Gebäude im näheren Bereich der Uferböschung). Auch hier ist die Untere Wasserbehörde des Märkischen Kreises für die Erteilung der entsprechenden Genehmigung zuständig.

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