Bürger Service
- Anschrift
- 001 Von-Vincke-Straße 26 58553 Halver
Hubert
Kowalski
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Telefon
- 02353 73-178
- Fax
- 02353 73-778
- h.kowalski@halver.de
Gewässerschutz, -unterhaltung
Vor dem Hintergrund, dass die Gewässer u. a. auch die Versorgung mit Trinkwasser sicherstellen, räumen die gesetzlichen Bestimmungen dem Schutz der Gewässer einen sehr hohen Stellenwert ein. Die Benutzung eines Gewässers, z. B. durch die Einleitung von Schmutzwasser oder Niederschlagswasser oder eine Wasserentnahme ist daher grundsätzlich nur mit einer vorher bei der Unteren Wasserbehörde des Märkischen Kreises einzuholenden Erlaubnis zulässig.
Weiterhin ist auch die Herstellung oder Änderung von sogenannten „Anlagen in und an Gewässern“ genehmigungspflichtig. Dazu zählen z. B. ober- oder unterirdische Gewässerkreuzungen mit Leitungen, Brücken sowie andere bauliche Anlagen (Verrohrungen, Gebäude im näheren Bereich der Uferböschung). Auch hier ist die Untere Wasserbehörde des Märkischen Kreises für die Erteilung der entsprechenden Genehmigung zuständig.