Bürger Service
Das Gewerbezentralregister ist dem Bundeszentralregister in Bonn angegliedert. Hier sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung oder der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen.
Anträge von Privatpersonen auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister werden dem Bundeszentralregister in Bonn zur weiteren Bearbeitung zugeleitet. Die fällige Verwaltungsgebühr ist bei Antragstellung zu entrichten und wird teilweise an das Bundeszentralregister abgeführt. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister muss persönlich beantragt werden. Die Beantragung durch einen Dritten mittels Vollmacht ist nicht möglich. Je nach Art der Gewerbezentralregisterauskunft wird diese durch das Bundeszentralregister dem Bürger direkt oder ggf. einer Behörde/Dienststelle zugeleitet. Gewerbezentralregisterauskünfte werden z.B. für die Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung benötigt.
- Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass
- ggfls. muss der Geburtsname der Mutter angegeben werden
13,00 €
Das Gewerbezentralregister ist dem Bundeszentralregister in Bonn angegliedert. Hier sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung oder der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen.
Anträge von Privatpersonen auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister werden dem Bundeszentralregister in Bonn zur weiteren Bearbeitung zugeleitet. Die fällige Verwaltungsgebühr ist bei Antragstellung zu entrichten und wird teilweise an das Bundeszentralregister abgeführt. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister muss persönlich beantragt werden. Die Beantragung durch einen Dritten mittels Vollmacht ist nicht möglich. Je nach Art der Gewerbezentralregisterauskunft wird diese durch das Bundeszentralregister dem Bürger direkt oder ggf. einer Behörde/Dienststelle zugeleitet. Gewerbezentralregisterauskünfte werden z.B. für die Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung benötigt.
- Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass
- ggfls. muss der Geburtsname der Mutter angegeben werden
13,00 €
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Frau
Vollmar
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-133
- Fax
- 02353 73-733
- s.vollmar@halver.de
Clarissa
Weinberg
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-131
- Fax
- 02353 73-731
- c.weinberg@halver.de
Gewerbezentralregisterauskunft
Das Gewerbezentralregister ist dem Bundeszentralregister in Bonn angegliedert. Hier sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung oder der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen.
Anträge von Privatpersonen auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister werden dem Bundeszentralregister in Bonn zur weiteren Bearbeitung zugeleitet. Die fällige Verwaltungsgebühr ist bei Antragstellung zu entrichten und wird teilweise an das Bundeszentralregister abgeführt. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister muss persönlich beantragt werden. Die Beantragung durch einen Dritten mittels Vollmacht ist nicht möglich. Je nach Art der Gewerbezentralregisterauskunft wird diese durch das Bundeszentralregister dem Bürger direkt oder ggf. einer Behörde/Dienststelle zugeleitet. Gewerbezentralregisterauskünfte werden z.B. für die Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung benötigt.
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- Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass
- ggfls. muss der Geburtsname der Mutter angegeben werden