Gewerberegisterauskunft

Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Nur bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses wird eine Auskunft aus dem Gewerberegister erteilt.

20,00 € pro Auskunft (auch Negativauskünfte sind gebührenpflichtig)

schriftliche Anfrage mit vollständigen Daten des Gewerbetreibenden

Gewerbeordnung
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der Gewerbeordnung

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