Bürger Service
Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Nur bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses wird eine Auskunft aus dem Gewerberegister erteilt.
Gewerbeordnung
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der Gewerbeordnung
schriftliche Anfrage mit vollständigen Daten des Gewerbetreibenden
20,00 € pro Auskunft (auch Negativauskünfte sind gebührenpflichtig)
Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Nur bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses wird eine Auskunft aus dem Gewerberegister erteilt.
Gewerbeordnung
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der Gewerbeordnung
schriftliche Anfrage mit vollständigen Daten des Gewerbetreibenden
20,00 € pro Auskunft (auch Negativauskünfte sind gebührenpflichtig)
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Frau
Vollmar
- Telefon
- 02353 73-133
- Fax
- 02353 73-733
- s.vollmar@halver.de
Clarissa
Weinberg
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Telefon
- 02353 73-131
- Fax
- 02353 73-731
- c.weinberg@halver.de
Gewerberegisterauskunft
Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Nur bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses wird eine Auskunft aus dem Gewerberegister erteilt.
20,00 € pro Auskunft (auch Negativauskünfte sind gebührenpflichtig)
schriftliche Anfrage mit vollständigen Daten des Gewerbetreibenden
Gewerbeordnung
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der Gewerbeordnung