Bürger Service
Gewerberegisterauskunft
Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Nur bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses wird eine Auskunft aus dem Gewerberegister erteilt.
20,00 € pro Auskunft (auch Negativauskünfte sind gebührenpflichtig)
schriftliche Anfrage mit vollständigen Daten des Gewerbetreibenden
Gewerbeordnung
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der Gewerbeordnung