Bürger Service
Die Grundsteuer wird getrennt nach
- Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und
- Grundsteuer B für alle übrigen bebauten oder unbebauten Grundstücke
erhoben.
Veranlagungsgrundlage ist jeweils der sog. Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes, dem der Einheitswert für das Grundstück zugrunde liegt.
Die Grundsteuer wird wie folgt berechnet:
Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Stadt Halver
Der Hebesatz (A und B) wird in jedem Jahr neu in der Haushaltssatzung der Stadt Halver festgelegt.
Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt im Grundbesitzabgabenbescheid, der den Steuerpflichtigen (= Grundstückseigentümer) jährlich zu Beginn des Jahres übersandt wird.
Der Hebesatz wird in der Haushaltssatzung für das jeweilige Haushaltsjahr durch den Rat der Stadt Halver festgesetzt.
Die Grundsteuer wird getrennt nach
- Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und
- Grundsteuer B für alle übrigen bebauten oder unbebauten Grundstücke
erhoben.
Veranlagungsgrundlage ist jeweils der sog. Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes, dem der Einheitswert für das Grundstück zugrunde liegt.
Die Grundsteuer wird wie folgt berechnet:
Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Stadt Halver
Der Hebesatz (A und B) wird in jedem Jahr neu in der Haushaltssatzung der Stadt Halver festgelegt.
Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt im Grundbesitzabgabenbescheid, der den Steuerpflichtigen (= Grundstückseigentümer) jährlich zu Beginn des Jahres übersandt wird.
Der Hebesatz wird in der Haushaltssatzung für das jeweilige Haushaltsjahr durch den Rat der Stadt Halver festgesetzt.
Die Grundsteuer wird getrennt nach
- Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und
- Grundsteuer B für alle übrigen bebauten oder unbebauten Grundstücke
erhoben.
Veranlagungsgrundlage ist jeweils der sog. Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes, dem der Einheitswert für das Grundstück zugrunde liegt.
Die Grundsteuer wird wie folgt berechnet:
Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Stadt Halver
Der Hebesatz (A und B) wird in jedem Jahr neu in der Haushaltssatzung der Stadt Halver festgelegt.
Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt im Grundbesitzabgabenbescheid, der den Steuerpflichtigen (= Grundstückseigentümer) jährlich zu Beginn des Jahres übersandt wird.
Der Hebesatz wird in der Haushaltssatzung für das jeweilige Haushaltsjahr durch den Rat der Stadt Halver festgesetzt.
Die Grundsteuer wird getrennt nach
- Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und
- Grundsteuer B für alle übrigen bebauten oder unbebauten Grundstücke
erhoben.
Veranlagungsgrundlage ist jeweils der sog. Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes, dem der Einheitswert für das Grundstück zugrunde liegt.
Die Grundsteuer wird wie folgt berechnet:
Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Stadt Halver
Der Hebesatz (A und B) wird in jedem Jahr neu in der Haushaltssatzung der Stadt Halver festgelegt.
Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt im Grundbesitzabgabenbescheid, der den Steuerpflichtigen (= Grundstückseigentümer) jährlich zu Beginn des Jahres übersandt wird.
Der Hebesatz wird in der Haushaltssatzung für das jeweilige Haushaltsjahr durch den Rat der Stadt Halver festgesetzt.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Frau
Müller
- Telefon
- 02353 73-122
- Fax
- 02353 73-722
- steueramt@halver.de
Nicole
Spey
- Telefon
- 02353 73-120
- Fax
- 02353 73-720
- steueramt@halver.de
Grundsteuer
Die Grundsteuer wird getrennt nach
- Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und
- Grundsteuer B für alle übrigen bebauten oder unbebauten Grundstücke
erhoben.
Veranlagungsgrundlage ist jeweils der sog. Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes, dem der Einheitswert für das Grundstück zugrunde liegt.
Die Grundsteuer wird wie folgt berechnet:
Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Stadt Halver
Der Hebesatz (A und B) wird in jedem Jahr neu in der Haushaltssatzung der Stadt Halver festgelegt.
Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt im Grundbesitzabgabenbescheid, der den Steuerpflichtigen (= Grundstückseigentümer) jährlich zu Beginn des Jahres übersandt wird.
Der Hebesatz wird in der Haushaltssatzung für das jeweilige Haushaltsjahr durch den Rat der Stadt Halver festgesetzt.