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VOLLSPERRUNG L528

Auf der L528 im oberen Bauabschnitt zwischen Karlshöhe und Einmündung Herpiner Weg beginnen die Asphaltarbeiten. 

  • Hierzu wird am 23., 24. und 25. Juli 2024 der Bauabschnitt voll gesperrt. Bis jeweils ca. 15:00 Uhr ist der Bereich teilweise befahrbar. 
  • Die Raiffeisengenossenschaft an der Frankfurter Straße hat geöffnet, ist jedoch an den genannten Tagen ab 15:00 Uhr nur zu Fuß zu erreichen.
  • Ab Freitag, 26.07.2024, ist der Bauabschnitt für den Anliegerverkehr freigegeben.
  • Am kommenden Montag, 29.07.2024, beginnen die Markierungsarbeiten.
  • Die Zufahrt zur Herpine und zum Haus Waldfrieden ist immer über die Kreuzung gewährleistet.

Wir informieren Sie, sobald Neuigkeiten anstehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Grundsteuer

Die Grundsteuer wird getrennt nach

  • Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und
  • Grundsteuer B für alle übrigen bebauten oder unbebauten Grundstücke

 erhoben.

Veranlagungsgrundlage ist jeweils der sog. Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes, dem der Einheitswert für das Grundstück zugrunde liegt.

Die Grundsteuer wird wie folgt berechnet:

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Stadt Halver

Der Hebesatz (A und B) wird in jedem Jahr neu in der Haushaltssatzung der Stadt Halver festgelegt.

Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt im Grundbesitzabgabenbescheid, der den Steuerpflichtigen (= Grundstückseigentümer) jährlich zu Beginn des Jahres übersandt wird.

Der Hebesatz wird in der Haushaltssatzung für das jeweilige Haushaltsjahr durch den Rat der Stadt Halver festgesetzt.

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