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Landesweiter Warntag

Am 12. März 2026 findet in Nordrhein-Westfalen der landesweite Warntag statt. 

Dieser dient einerseits dazu, die Bevölkerung für das Thema Warnung zu sensibilisieren und andererseits die Warninfrastruktur zu testen. Dazu werden um 11:00 Uhr die kommunalen Warnkonzepte erprobt und alle örtlichen Warnmittel ausgelöst. Zusätzlich kann die Probewarnung zum Beispiel über Sirenen, Lautsprecherfahrzeuge oder auch über Social-Media verbreitet werden. Darüber hinaus wird das Lagezentrum der Landesregierung um 11:00 Uhr das Modulare Warnsystem und alle
damit verbundenen Warnmittel (Medienanstalten, Warn-Apps wie NINA, die Stadtwerbetafeln der Firmen Ströer und Wall und auch Cell-Broadcast) auslösen.
Wir möchten Ihnen mit diesem Schreiben die Möglichkeit geben, auch Ihre nachgeordneten Behörden über den Warntag in Kenntnis zu setzen,
um etwaige Störungen in Betriebsabläufen minimieren zu können.

Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration und das Ministerium für Schule und Bildung sind - aufgrund ihrer besonderen Betroffenheit - mit gesondertem Schreiben unterrichtet worden.

Grundsteuer

Die Grundsteuer wird getrennt nach

  • Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und
  • Grundsteuer B für alle übrigen bebauten oder unbebauten Grundstücke

 erhoben.

Veranlagungsgrundlage ist jeweils der sog. Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes, dem der Einheitswert für das Grundstück zugrunde liegt.

Die Grundsteuer wird wie folgt berechnet:

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Stadt Halver

Der Hebesatz (A und B) wird in jedem Jahr neu in der Haushaltssatzung der Stadt Halver festgelegt.

Der Hebesatz beträgt aktuell:

Grundsteuer A - land- und forstwirtschaftliche Betriebe 250 v.H.

Grundsteuer B 
für Wohngrundstücke 602 v.H.
für Nichtwohngrundstücke 1.204 v.H.

Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt im Grundbesitzabgabenbescheid, der den Steuerpflichtigen (= Grundstückseigentümer) jährlich zu Beginn des Jahres übersandt wird.

Der Hebesatz wird in der Haushaltssatzung für das jeweilige Haushaltsjahr durch den Rat der Stadt Halver festgesetzt.

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