Grundsteuer

Die Grundsteuer wird getrennt nach

  • Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und
  • Grundsteuer B für alle übrigen bebauten oder unbebauten Grundstücke

 erhoben.

Veranlagungsgrundlage ist jeweils der sog. Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes, dem der Einheitswert für das Grundstück zugrunde liegt.

Die Grundsteuer wird wie folgt berechnet:

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Stadt Halver

Der Hebesatz (A und B) wird in jedem Jahr neu in der Haushaltssatzung der Stadt Halver festgelegt.

Der Hebesatz für die Grundsteuer A - land- und forstwirtschaftliche Betriebe - beträgt 250 v.H.

Der Rat der Stadt Halver hat in seiner Sitzung am 02.03.2026 beschlossen, die Hebesätze für die Grundsteuer B - Grundstücke - auf 744 v.H. festzusetzen.

Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt im Grundbesitzabgabenbescheid, der den Steuerpflichtigen (= Grundstückseigentümer) jährlich zu Beginn des Jahres übersandt wird.

Der Hebesatz wird in der Haushaltssatzung für das jeweilige Haushaltsjahr durch den Rat der Stadt Halver festgesetzt.

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