Bürger Service
Grundbesitzabgaben sind sämtliche mit dem Grundbesitz und dessen Nutzung verbundenen Steuern und Gebühren:
- Grundsteuer A
- Grundsteuer B
- Abfallentsorgungsgebühren
- Kanalbenutzungsgebühren/Abwassergebühren
- Straßenreinigungsgebühren (Sommerreinigung / Winterdienst).
Die Grundbesitzabgaben werden am Anfang eines Jahres zusammengefasst in einem Grundbesitzabgabenbescheid bekanntgegeben.
Gebühren und Steuern nach den gültigen Satzungen
Grundbesitzabgaben sind sämtliche mit dem Grundbesitz und dessen Nutzung verbundenen Steuern und Gebühren:
- Grundsteuer A
- Grundsteuer B
- Abfallentsorgungsgebühren
- Kanalbenutzungsgebühren/Abwassergebühren
- Straßenreinigungsgebühren (Sommerreinigung / Winterdienst).
Die Grundbesitzabgaben werden am Anfang eines Jahres zusammengefasst in einem Grundbesitzabgabenbescheid bekanntgegeben.
Gebühren und Steuern nach den gültigen Satzungen
Grundbesitzabgaben sind sämtliche mit dem Grundbesitz und dessen Nutzung verbundenen Steuern und Gebühren:
- Grundsteuer A
- Grundsteuer B
- Abfallentsorgungsgebühren
- Kanalbenutzungsgebühren/Abwassergebühren
- Straßenreinigungsgebühren (Sommerreinigung / Winterdienst).
Die Grundbesitzabgaben werden am Anfang eines Jahres zusammengefasst in einem Grundbesitzabgabenbescheid bekanntgegeben.
Gebühren und Steuern nach den gültigen Satzungen
Grundbesitzabgaben sind sämtliche mit dem Grundbesitz und dessen Nutzung verbundenen Steuern und Gebühren:
- Grundsteuer A
- Grundsteuer B
- Abfallentsorgungsgebühren
- Kanalbenutzungsgebühren/Abwassergebühren
- Straßenreinigungsgebühren (Sommerreinigung / Winterdienst).
Die Grundbesitzabgaben werden am Anfang eines Jahres zusammengefasst in einem Grundbesitzabgabenbescheid bekanntgegeben.
Gebühren und Steuern nach den gültigen Satzungen
Grundbesitzabgaben sind sämtliche mit dem Grundbesitz und dessen Nutzung verbundenen Steuern und Gebühren:
- Grundsteuer A
- Grundsteuer B
- Abfallentsorgungsgebühren
- Kanalbenutzungsgebühren/Abwassergebühren
- Straßenreinigungsgebühren (Sommerreinigung / Winterdienst).
Die Grundbesitzabgaben werden am Anfang eines Jahres zusammengefasst in einem Grundbesitzabgabenbescheid bekanntgegeben.
Gebühren und Steuern nach den gültigen Satzungen
Grundbesitzabgaben sind sämtliche mit dem Grundbesitz und dessen Nutzung verbundenen Steuern und Gebühren:
- Grundsteuer A
- Grundsteuer B
- Abfallentsorgungsgebühren
- Kanalbenutzungsgebühren/Abwassergebühren
- Straßenreinigungsgebühren (Sommerreinigung / Winterdienst).
Die Grundbesitzabgaben werden am Anfang eines Jahres zusammengefasst in einem Grundbesitzabgabenbescheid bekanntgegeben.
Gebühren und Steuern nach den gültigen Satzungen
Grundbesitzabgaben sind sämtliche mit dem Grundbesitz und dessen Nutzung verbundenen Steuern und Gebühren:
- Grundsteuer A
- Grundsteuer B
- Abfallentsorgungsgebühren
- Kanalbenutzungsgebühren/Abwassergebühren
- Straßenreinigungsgebühren (Sommerreinigung / Winterdienst).
Die Grundbesitzabgaben werden am Anfang eines Jahres zusammengefasst in einem Grundbesitzabgabenbescheid bekanntgegeben.
Gebühren und Steuern nach den gültigen Satzungen
Grundbesitzabgaben sind sämtliche mit dem Grundbesitz und dessen Nutzung verbundenen Steuern und Gebühren:
- Grundsteuer A
- Grundsteuer B
- Abfallentsorgungsgebühren
- Kanalbenutzungsgebühren/Abwassergebühren
- Straßenreinigungsgebühren (Sommerreinigung / Winterdienst).
Die Grundbesitzabgaben werden am Anfang eines Jahres zusammengefasst in einem Grundbesitzabgabenbescheid bekanntgegeben.
Gebühren und Steuern nach den gültigen Satzungen
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Frau
Müller
- r.mueller@halver.de
Frau
Spey
- steueramt@halver.de
Grundbesitzabgaben
Grundbesitzabgaben sind sämtliche mit dem Grundbesitz und dessen Nutzung verbundenen Steuern und Gebühren:
- Grundsteuer A
- Grundsteuer B
- Abfallentsorgungsgebühren
- Kanalbenutzungsgebühren/Abwassergebühren
- Straßenreinigungsgebühren (Sommerreinigung / Winterdienst).
Die Grundbesitzabgaben werden am Anfang eines Jahres zusammengefasst in einem Grundbesitzabgabenbescheid bekanntgegeben.
Gebühren und Steuern nach den gültigen Satzungen