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VOLLSPERRUNG L528

Auf der L528 im oberen Bauabschnitt zwischen Karlshöhe und Einmündung Herpiner Weg beginnen die Asphaltarbeiten. 

  • Hierzu wird am 23., 24. und 25. Juli 2024 der Bauabschnitt voll gesperrt. Bis jeweils ca. 15:00 Uhr ist der Bereich teilweise befahrbar. 
  • Die Raiffeisengenossenschaft an der Frankfurter Straße hat geöffnet, ist jedoch an den genannten Tagen ab 15:00 Uhr nur zu Fuß zu erreichen.
  • Ab Freitag, 26.07.2024, ist der Bauabschnitt für den Anliegerverkehr freigegeben.
  • Am kommenden Montag, 29.07.2024, beginnen die Markierungsarbeiten.
  • Die Zufahrt zur Herpine und zum Haus Waldfrieden ist immer über die Kreuzung gewährleistet.

Wir informieren Sie, sobald Neuigkeiten anstehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Asylbewerber - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (H - Z)

Die  Stadt Halver ist verpflichtet, die aufgrund des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) von der Bezirksregierung Arnsberg zugewiesenen ausländischen Personen aufzunehmen.

Da der Lebensunterhalt in der Regel nicht mit eigenen Mitteln sichergestellt werden kann und kein Anspruch auf Leistungen nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) besteht, werden Bar- und Sachleistungen für den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts sowie Krankenhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewährt.

  • Grundantrag
  • Ausweisdokument (Aufenthaltsgestattung, Duldung, Pass, etc.)
  • Zuweisungsbescheid
  • Nachweis über Einkommen und Vermögen

Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Verbindung mit Sozialgesetzbuch (SGB) I, SGB X, SGB XII

Asühl, Asül, Flüchtlinge, Migranten, Ausländer, Integration, Flucht, Asylbewerberleistungen
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