Kanalanschlussbeiträge

Wenn ein Grundstück erstmalig an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden kann, wird nach der jeweils gültigen Beitragssatzung ein Anschlussbeitrag erhoben.

Die Höhe des zu zahlenden Kanalanschlussbeitrages richtet sich nach der Größe des anzuschließenden Grundstückes unter Berücksichtigung der Art und des Maßes der zulässigen oder tatsächlichen baulichen Ausnutzung.

Die aktuellen Beiträge entnehmen Sie bitte der aktuellen Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung

Termin buchen
Serviceportal
Kontakt