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VOLLSPERRUNG L528

Auf der L528 im oberen Bauabschnitt zwischen Karlshöhe und Einmündung Herpiner Weg beginnen die Asphaltarbeiten. 

  • Hierzu wird am 23., 24. und 25. Juli 2024 der Bauabschnitt voll gesperrt. Bis jeweils ca. 15:00 Uhr ist der Bereich teilweise befahrbar. 
  • Die Raiffeisengenossenschaft an der Frankfurter Straße hat geöffnet, ist jedoch an den genannten Tagen ab 15:00 Uhr nur zu Fuß zu erreichen.
  • Ab Freitag, 26.07.2024, ist der Bauabschnitt für den Anliegerverkehr freigegeben.
  • Am kommenden Montag, 29.07.2024, beginnen die Markierungsarbeiten.
  • Die Zufahrt zur Herpine und zum Haus Waldfrieden ist immer über die Kreuzung gewährleistet.

Wir informieren Sie, sobald Neuigkeiten anstehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Meldebescheinigung

Bei Ihrer Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung händigen wir Ihnen einmalig eine kostenfreie Meldebestätigung aus. Darüber hinaus können Sie eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung erhalten. Wenn neben den reinen Meldedaten weitere Angaben bestätigt werden müssen, stellen wir Ihnen eine erweiterte Meldebescheinigung aus.

Aus der einfachen Meldebescheinigung geht hervor, wer, wo gemeldet ist. Einzelheiten, wie zum Beispiel der Familienstand oder frühere Anschriften, werden in einer einfachen Meldebescheinigung nicht aufgeführt.

Eine erweiterte Meldebescheinigung enthält im Gegensatz zur einfachen Meldebescheinigung zusätzliche Angaben, beispielsweise über Familienstand, Staatsangehörigkeit und frühere Halveraner Anschriften. Sie kann z.B. für eine Eheschließung benötigt werden. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.

Bitte beachten Sie: Aus Gründen des Datenschutzes können wir Ihnen die Meldebescheinigung grundsätzlich nur persönlich aushändigen. Wird eine Meldebescheinigung durch eine dritte Person beantragt, geben Sie dieser bitte eine Vollmacht sowie Ihren Personalausweis mit. Dies gilt auch für Familienangehörige, Ehepartner und volljährige Kinder.

  • 9,00 €

Gebührenfrei (mit schriftlichem Nachweis) sind:

  • Meldebescheinigungen für das Versorgungsamt,
  • Meldebescheinigungen für inländische Rentenzwecke,
  • Meldebescheinigungen für Ihren Wohngeldantrag (Miet- oder Lastenzuschuss)
  • Meldebescheinigungen für das Jobcenter
  • Personalausweis oder Reisepass

im Vertretungsfall zusätzlich

  • Vollmacht
  • Ausweisdokument des Bevollmächtigten
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