Namenserklärung - Bestimmung eines Ehenamens

Ehegatten können bei oder nach der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Zum Ehenamen kann entweder einer der Geburtsnamen, oder einer der, zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten, Familiennamen der Ehegatten bestimmt werden. Auch ein Ehedoppelname (mit oder ohne Bindestrich), zusammengesetzt aus den Namen (Geburtsnamen oder zur Zeit der Erklärung geführten Familiennamen) beider Ehegatten kann zum Ehenamen bestimmt werden.

Auf gemeinsame Kinder, die das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erstreckt sich der Ehename automatisch. Kinder, die das 5. Lebensjahr vollendet haben, müssen sich der Namenserklärung ihrer Eltern anschließen.

Die Erklärung zum gemeinsamen Ehenamen ist während des Bestehens der Ehe unwiderruflich.

Wirksam wird die Erklärung zum gemeinsamen Ehenamen beim jeweiligen Heiratsstandesamt.

Gebühren
Bestimmung des gemeinsamen Ehenamensbei Eheschließung gebührenfrei, danach 21,00 €
Anschlusserklärung von gemeinsamen Kindern, die 5 Jahre und älter sind21,00 €
Bescheinigung über die Namensänderung9,00 €

Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.

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