Namenserklärung - Doppelname

Bestimmen die Ehegatten einen Ehenamen, so kann der Ehegatte, dessen Name nicht zum Ehenamen bestimmt wurde, diesem seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen. Führen die Ehegatten einen Ehedoppelnamen (mit oder ohne Bindestrich), so ist eine Voranstellung oder Anfügung nicht möglich.

Die Voranstellung oder Anfügung kann bei der Eheschließung, oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Sie ist nicht fristgebunden und kann jederzeit widerrufen werden. Eine erneute Voranstellung oder Anfügung ist dann nicht mehr möglich.

Wirksam wird die Erklärung beim Heiratsstandesamt.

Gebühren
Bestimmung des Doppelnamensbei Eheschließung gebührenfrei, danach 21,00 €
Bescheinigung über die Führung des Doppelnamens9,00 €

Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.

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