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Halver.de wieder online, aber....

Aufgrund eines Cyberangriffs war unsere Internetseite seit dem 30.10. offline. Wir arbeiten daran, sie wieder auf den neuesten Stand zu bringen. Manche Module, wie z.B. die “Suche” oder der “Veranstaltungskalender” sind leider noch nicht wieder funktionsfähig, diese folgen aber in Kürze.

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VIELEN DANK für Ihre Mithilfe.

Straßenreinigung

Die Stadt Halver betreibt die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslagen, soweit die Reinigung nicht den Grundstückseigentümern übertragen wird. Wer für Ihre Straße im Einzelfall reinigungspflichtig ist, ist in der Satzung über die Straßenreinigung geregelt.

Bitte beachten Sie, dass Grundstückseigentümer die an ihr Grundstück grenzenden Gehwege im Regelfall selbst reinigen müssen.

Übrigens: Zur Straßenreinigung gehört auch der Winterdienst.

Die Stadt Halver führt den Winterdienst auf dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, bei Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen jedoch nur der Ortsdurchfahrten als öffentliche Einrichtung, durch.

Die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf Gehwegen, und auch auf einigen Fahrbahnen, ist durch die Straßenreinigungssatzung der Stadt Halver auf die Grundstückseigentümer übertragen worden.

Bitte beachten Sie folgenden Hinweise:

  • Die Gehwege, die an Ihr Grundstück angrenzen, sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite, von Schnee freizuhalten.
  • Bei Eis- und Schneeglätte sind die Gehwege mit abstumpfenden oder auftauenden Mitteln zu streuen. Bitte schonen Sie unsere Umwelt und gebrauchen Streusalz möglichst sparsam und nur, wenn dies unumgänglich ist.
  • Ihre- Räum- und Streupflicht besteht in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Sie müssen sich während dieser Zeit unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte, um die notwendigen Arbeiten kümmern. Treten Schneefall und/oder Eisglätte erst nach 20:00 Uhr auf, müssen Sie diese am Folgetag werktags bis 07:00 Uhr und sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr beseitigen. 
  • Schnee und Eis dürfen nicht auf Straßen und Gehwege geschoben werden! Es schadet den Vorgärten und Rasenflächen nicht, wenn dort Schnee abgelagert wird.
  • Bitte achten Sie darauf, dass am Straßenrand eine Abstellfläche für Müllbehälter freibleibt, so dass die Müllfahrzeuge ungehindert die Behälter aufnehmen können.
  • Wer seiner Räumpflicht nicht nachkommt, muss mit einer Geldbuße rechnen. Außerdem können Schadenersatzansprüche z. B. von zu Schaden gekommenen Personen oder Krankenkassen geltend gemacht werden.
  • Fahrzeuge sollten nach Möglichkeit bei Schneefall auf den Grundstücken und nicht auf der Straße geparkt werden. Am Fahrbahnrand abgestellte Fahrzeuge behindern den Räumdienst.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Gebühren nach der gültigen Gebührensatzung

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