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Landesweiter Warntag

Am 12. März 2026 findet in Nordrhein-Westfalen der landesweite Warntag statt. 

Dieser dient einerseits dazu, die Bevölkerung für das Thema Warnung zu sensibilisieren und andererseits die Warninfrastruktur zu testen. Dazu werden um 11:00 Uhr die kommunalen Warnkonzepte erprobt und alle örtlichen Warnmittel ausgelöst. Zusätzlich kann die Probewarnung zum Beispiel über Sirenen, Lautsprecherfahrzeuge oder auch über Social-Media verbreitet werden. Darüber hinaus wird das Lagezentrum der Landesregierung um 11:00 Uhr das Modulare Warnsystem und alle
damit verbundenen Warnmittel (Medienanstalten, Warn-Apps wie NINA, die Stadtwerbetafeln der Firmen Ströer und Wall und auch Cell-Broadcast) auslösen.
Wir möchten Ihnen mit diesem Schreiben die Möglichkeit geben, auch Ihre nachgeordneten Behörden über den Warntag in Kenntnis zu setzen,
um etwaige Störungen in Betriebsabläufen minimieren zu können.

Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration und das Ministerium für Schule und Bildung sind - aufgrund ihrer besonderen Betroffenheit - mit gesondertem Schreiben unterrichtet worden.

Zensus

2022 findet in Deutschland wieder der Zensus statt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten.

Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig.

Ab dem 15.05.2022 führen sogenannte Erhebungsbeauftragte die Befragungen vor Ort durch. Wenn Sie als Bürgerin oder Bürger in der Stichprobe ausgewählt worden sind, wird der Erhebungsbeauftragte sich bei Ihnen melden und Ihre Daten mit einem Fragebogen erfassen.

Wichtig:

  • Die Erhebungsbeauftragten werden mit Ihnen  einen Termin vereinbaren.
  • An der Türe selbst weisen sich Erhebungsbeauftragte nach Angaben des Statistischen Bundesamtes immer mit einem Zensus-Ausweis aus. Dieser ist in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.
  • Es werden Ihnen keine Fragen zu Ihrem Einkommen oder Bankdaten gestellt. Welche Fragen Ihnen genau gestellt werden, können Sie in dem unten verlinkten Musterfragebogen entnehmen.

Hinweis: Die Erhebungsbeauftragten sind zur Geheimhaltung verpflichtet worden.

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