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Halver.de wieder online, aber....

Aufgrund eines Cyberangriffs war unsere Internetseite seit dem 30.10. offline. Wir arbeiten daran, sie wieder auf den neuesten Stand zu bringen. Manche Module, wie z.B. die “Suche” oder der “Veranstaltungskalender” sind leider noch nicht wieder funktionsfähig, diese folgen aber in Kürze.

Wenn Sie Fehler finden, melden Sie uns die gerne an a.reich@​halver.de.

VIELEN DANK für Ihre Mithilfe.

Gewerbezentralregisterauskunft

Das Gewerbezentralregister ist dem Bundeszentralregister in Bonn angegliedert. Hier sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung oder der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen.

Anträge von Privatpersonen auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister werden dem Bundeszentralregister in Bonn zur weiteren Bearbeitung zugeleitet. Die fällige Verwaltungsgebühr ist bei Antragstellung zu entrichten und wird teilweise an das Bundeszentralregister abgeführt. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister muss persönlich beantragt werden. Die Beantragung durch einen Dritten mittels Vollmacht ist nicht möglich. Je nach Art der Gewerbezentralregisterauskunft wird diese durch das Bundeszentralregister dem Bürger direkt oder ggf. einer Behörde/Dienststelle zugeleitet. Gewerbezentralregisterauskünfte werden z.B. für die Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung benötigt.

Über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz können Sie den Antrag auch elektronisch übermitteln.

13,00 €

  • Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass
  • ggfls. muss der Geburtsname der Mutter angegeben werden
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