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Halver.de wieder online, aber....

Aufgrund eines Cyberangriffs war unsere Internetseite seit dem 30.10. offline. Wir arbeiten daran, sie wieder auf den neuesten Stand zu bringen. Manche Module, wie z.B. die “Suche” oder der “Veranstaltungskalender” sind leider noch nicht wieder funktionsfähig, diese folgen aber in Kürze.

Wenn Sie Fehler finden, melden Sie uns die gerne an a.reich@​halver.de.

VIELEN DANK für Ihre Mithilfe.

Asylbewerber - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (H - Z)

Die  Stadt Halver ist verpflichtet, die aufgrund des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) von der Bezirksregierung Arnsberg zugewiesenen ausländischen Personen aufzunehmen.

Da der Lebensunterhalt in der Regel nicht mit eigenen Mitteln sichergestellt werden kann und kein Anspruch auf Leistungen nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) besteht, werden Bar- und Sachleistungen für den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts sowie Krankenhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewährt.

  • Grundantrag
  • Ausweisdokument (Aufenthaltsgestattung, Duldung, Pass, etc.)
  • Zuweisungsbescheid
  • Nachweis über Einkommen und Vermögen

Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Verbindung mit Sozialgesetzbuch (SGB) I, SGB X, SGB XII

Asühl, Asül, Flüchtlinge, Migranten, Ausländer, Integration, Flucht, Asylbewerberleistungen
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