Bebauungsplan Nr. 54 "Leifersberge und Teiländerung Nr. 12 Industriegelände Langenscheid" (und 25. Änderung des Flächennutzungsplanes)
(und 25. Änderung des Flächennutzungsplanes)
Geltungsbereich der Bebauungsplan- und der Flächennutzungsplanänderung
Die räumlichen Geltungsbereiche der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 54 „Leifersberge und Teiländerung Nr. 12 Industriegelände Langenscheid“ liegen im Nordosten von Halver und umfassen eine Fläche von ca. 13,06 ha.
Die Plangebiete werden
- im Norden durch einen Wanderweg sowie teilweise bewaldete Flächen,
- im Osten durch Waldflächen, die stellenweise abgeräumt wurden,
- im Süden durch einen Wanderweg entlang der Bräumke und
- im Westen durch Gewerbeflächen entlang der Oststraße sowie Grünland
begrenzt.
Ziele der Bebauungsplanänderung und der Änderung des Flächennutzungsplanes
Das Ziel der Bauleitplanverfahren ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines neuen Gewerbegebietes zu schaffen, um den vorhandenen Bedarf an Gewerbeflächen decken zu können. Das Plangebiet schließt sich unmittelbar östlich an den Bebauungsplan Nr. 12 „Industriegelände Langenscheid“ (rechtsverbindlich 1. Änderung/Neufassung seit 27.05.1976) an.
Mit der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes wird die bisherige Festsetzung von „Fläche für Wald“ und „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Gewerbliche Baufläche“ geändert.
Verfahrensstand
- Einleitungsbeschlüsse des Rates der Stadt Halver am 13.12.2021
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange bis zum 10.07.2023 einschließlich
- Bürgerversammlung am 20.06.2023
- Beschluss des Rates der Stadt Halver zur formellen Öffentlichkeitsbeteiligung am 07.10.2024
- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 18.10.2024 bis 18.11.2024 einschließlich