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Bebauungsplan Nr. 54 "Leifersberge" (und 25. Änderung des Flächennutzungsplanes)

Bebauungsplan Nr. 54 "Leifersberge"
(und 25. Änderung des Flächennutzungsplanes)
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Geltungsbereich der Bebauungs- und der Flächennutzungsplanänderung

Die räumlichen Geltungsbereiche der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 54 „Leifersberge“ liegen am nordöstlichen Rand des Halveraner Innenstadtbereichs und umfassen in der Gemarkung Halver, Flur 10 Teile der Flurstücke 216, 87, 193, 64, 65, 66, 67 und 68. Die Plangebiete werden

  • im Norden durch den Waldweg von „In der Schlenke“ bis „Langenscheid“ sowie dem   Langenscheidbach
  • im Osten und Süden durch den Waldweg von „In der Schlenke“ bis „Langenscheid“ sowie dem Bräumckebach
  • im Westen durch das bestehende Gewerbe- und Industriegebiet „Langenscheid“ begrenzt.

Die Geltungsbereiche der 25. Flächennutzungsplanänderung sowie des Bebauungsplan Nr. 54 sollen um Teile der Flurstücke 69, 70, 217, 239, 305, 374, 506 der Flur 10 erweitert werden

Ziele der Bebauungsplanänderung und der Änderung des Flächennutzungsplanes

Das Ziel der Bauleitplanverfahren ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines neuen Gewerbegebietes zu schaffen, um den vorhandenen Bedarf an Gewerbeflächen decken zu können. Das Plangebiet schließt sich unmittelbar östlich an den Bebauungsplan Nr. 12 „Industriegelände Langenscheid“ (rechtsverbindlich 1. Änderung/Neufassung seit 27.05.1976) an.

Verfahrensstand

  • Einleitungsbeschlüsse des Rates der Stadt Halver am 13.12.2021
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange bis zum 10.07.2023 einschließlich 
  • Bürgerversammlung am 20.06.2023
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