Bebauungsplan Nr. 59 "Herksiepe/Schillerstein und Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 4 Linger Weg" (und 30. Änderung des Flächennutzungsplanes)

Bebauungsplan Nr. 59 "Herksiepe/Schillerstein und Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 4 Linger Weg"
(und 30. Änderung des Flächennutzungsplanes)
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Geltungsbereich der Bauleitplanverfahren

Die räumlichen Geltungsbereiche der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 59 “Herksiepe / Schillerstein und Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 4 ”Linger Weg“ liegen am nordöstlichen Rand des Halveraner Innenstadtbereichs und umfassen in der Gemarkung Halver, Flur 17 die Flurstücke 21, 41, 42, 554, 605, 652, 653, 687, 689, 690, 691, 700, und 701. Die Plangebiete werden

  • im Norden durch einen vorhandenen Wald
  • im Osten durch landwirtschaftliche Nutzfläche und die Wohngebäude in Mesenhohl sowie
  • im Süden und Westen durch das bestehende Wohngebiet „Linger Weg / Falkenstraße“ begrenzt.
     

Ziele des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes

Das Ziel der Bauleitplanverfahren ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Arrondierung in städtebaulicher Ortsrandlage und eine abschließende Abrundung der Bebauung an dieser Stelle der Ortslage zu schaffen, um den vorhandenen Bedarf an Bauflächen decken zu können. Das Plangebiet schließt sich unmittelbar östlich an den Bebauungsplan Nr. 4 „Linger Weg“ an und ändert diesen teilweise ab.


Mit der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die bisherige Festsetzung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ geändert werden.

 

Verfahrensstand

  • Einleitungsbeschlüsse des Rates der Stadt Halver am 25.09.2023
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange vom 03.07.2026 bis zum 03.08.2026 einschließlich
  • Bürgerversammlung am 14.07.2026
  • Erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange vom 24.07.2026 bis zum 24.08.2026 einschließlich
  • Zweite Bürgerversammlung am 10.08.2026

Bürgerversammlung am 10.08.2026, 17:00 Uhr

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. 

Zu diesem Zweck findet am Montag, den 10.08.2026, 17:00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses, Thomasstraße 18, 58553 Halver, für alle interessierten Bürger eine Bürgerversammlung statt. Es besteht allgemeine Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

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