Bebauungsplan Nr. 61 "Heerstraße 86"
Bebauungsplan Nr. 61 "Heerstraße 86"
Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung
Ziele der Bebauungsplanänderung
Das Ziel des Bauleitplanverfahrens ist es, die Planungsziele der Eigentümer und von Investoren sowie die planungsrechtliche Entwicklung der vorhandenen Nutzungen zu berücksichtigen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu vollziehen.
Im seit dem 19.03.1999 wirksamen Flächennutzungsplan ist im Bereich eine gewerbliche Baufläche dargestellt. Im Rahmen der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hier eine gemischte Baufläche dargestellt. Der Bereich ist aktuell nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Im Plangebiet sind Verkaufsabsichten bzw. Nutzungsänderungsabsichten bekannt geworden.
Die verkehrliche Erschließung ist über die südlich an das Plangebiet grenzende Heerstraße gesichert.
Das Plangebiet befindet sich außerhalb von Wasserschutzzonen.
Verfahrensstand
Einleitungsbeschluss des Rates der Stadt Halver am 07.10.2024