Bebauungsplan Nr. 7 "Industriegebiet Löhbach" 11. Änderung

Bebauungsplan Nr. 7 "Industriegebiet Löhbach"
11. Änderung
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Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung

Der Geltungsbereich liegt im nördlichen Bereich der Stadt Halver östlich der Hagener Straße.  Die Gesamtgröße des Geltungsbereiches beträgt ca. 2,3 ha und umfasst in der Flur 80 nördlich der Ortskernentlastungsstraße die Grundstücke Hagener Straße 28 bis 52 (nur die geraden Hausnummern). 

Im nördlichen Bereich ist der Bebauungsplan Nr.7 „Industriegebiet Löhbach“ (Neufassung) sowie die 2., 4. und die 8. Änderung rechtsverbindlich. Im südlichen Bereich ist kein Bebauungsplan rechtsverbindlich. Es ist in der Örtlichkeit eine gemischte Bebauung vorhanden. 

 

Ziele der Bebauungsplanänderung

Der an der Hagener Straße bisher ansässigen Discountermarkt ist zum Herpiner Weg verlagert worden. Jetzt soll der Alt-Standort des ehemaligen Discountermarktes und der südöstliche Bereich der Hagener Straße, nördlich der Ortskernentlastungsstraße, wieder nutzbar gemacht und entwickelt werden. 

Um eine neue Bebauung auf dem Discountergrundstück planungsrechtlich umzusetzen, wird hier ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Die vorhandene Mischnutzungen soll planungsrechtlich gesichert sowie ihrer Weiterentwicklung und Nachverdichtung in einem städtebaulich vertretbaren Rahmen berücksichtig werden. Die Zufahrt erfolgt von der Hagener Straße. 

Inhalt und Zweck dieser Planung ist die geordnete städtebauliche Entwicklung eines Mischgebietes entsprechend dem aktuellen lokalen Bedarf und mit sinnvoller Ausnutzung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur. Im Gebiet sollen Wohnhäuser, wie auch Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören, zulässig sein, wobei eine gute Nutzungsmischung angestrebt wird. Damit soll der Inanspruchnahme neuer Flächen für Siedlung und Verkehr entgegengewirkt werden. 

Die beabsichtigten Festsetzungen des Bebauungsplanes weichen von den derzeit geltenden Darstellungen des Flächennutzungsplanes als gewerbliche Baufläche ab. Nach Inkrafttreten des geänderten Bebauungsplanes werden die entsprechenden Darstellungen des Flächennutzungsplans auf dem Wege der Berichtigung angepasst. 
 

Verfahrensstand

  • Einleitungsbeschluss des Rates der Stadt Halver am 24.02.2025

Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 7 „Industriegebiet Löhbach", 9. Änderung

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