Flächennutzungsplan der Stadt Halver 33. Änderung
33. Änderung
Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung
Der räumliche räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst drei Teilbereiche, die den projektierten Standorten der drei Windenergieanlagen entsprechen. Die jeweiligen Teilbereiche beziehen neben dem Turm und der Fundamentfläche auch die Flächen mit ein, die für den Rotor sowie für die Erschließung benötigt werden. Die drei Teilbereiche liegen im Norden von Halver, südlich der Glörtalsperre und nördlich der Ortslage Glörfeld, und umfassen insgesamt eine Fläche von ca. 9,1 ha.
Ziel der Flächennutzungsplanänderung
Mit der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes soll das vorbereitende Planungsrecht für die Errichtung von drei Windenergieanlagen nördlich von Glörfeld geschaffen werden.
Die geplanten Windenergieanlagen können einen wichtigen Teil der heimischen Stromproduktion darstellen und einen Beitrag zum regionalen Ausbau von erneuerbaren Energiequellen im Sinne des Klimaschutzes leisten. Damit soll in Halver ein wichtiger Beitrag zum Ziel des Bundes, bis zum Jahr 2050 eine vollständig treibhausgasneutrale Energieerzeugung in Deutschland zu erreichen, geleistet werden. Durch die Kombination von innovativer Technologie, wirtschaftlichem Nutzen und sozialen Mehrwerten können langfristige Vorteile für Halver und die Region erzielt werden.
Im Sinne der Positivplanung können die entsprechenden Flächen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan dargestellt werden. Der aktuelle Flächennutzungsplan der Stadt Halver stellt für den Bereich der geplanten Windenergieanlagen größtenteils Flächen für Wald dar. Ein untergeordneter Teil ist als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Mit der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes werden die drei projektierten Flächen in drei Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Windenergiegebiet“ geändert.
Verfahrensstand
- Einleitungsbeschluss des Rates der Stadt Halver am 24,02,2025
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange vom 09.05.2025 bis zum 10.06.2025 einschließlich
Bürgerversammlung am 22.05.2025