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VOLLSPERRUNG L528

Auf der L528 im oberen Bauabschnitt zwischen Karlshöhe und Einmündung Herpiner Weg beginnen die Asphaltarbeiten. 

  • Hierzu wird am 23., 24. und 25. Juli 2024 der Bauabschnitt voll gesperrt. Bis jeweils ca. 15:00 Uhr ist der Bereich teilweise befahrbar. 
  • Die Raiffeisengenossenschaft an der Frankfurter Straße hat geöffnet, ist jedoch an den genannten Tagen ab 15:00 Uhr nur zu Fuß zu erreichen.
  • Ab Freitag, 26.07.2024, ist der Bauabschnitt für den Anliegerverkehr freigegeben.
  • Am kommenden Montag, 29.07.2024, beginnen die Markierungsarbeiten.
  • Die Zufahrt zur Herpine und zum Haus Waldfrieden ist immer über die Kreuzung gewährleistet.

Wir informieren Sie, sobald Neuigkeiten anstehen.

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Einzelhandelskonzept der Stadt Halver

Das Einzelhandelskonezpt dient Politik und Verwaltung als verbindlicher Rahmen für alle Entscheidungen, die im Zusammenhang mit der Einzelhandelsentwicklung in Halver stehen. Es dokumentiert den aktuellen Zustand der Halveraner Einzelhandelsstruktur und zeigt zukünftige absatzwirtschaftliche Entwicklungsspielräume für alle relevanten Warengruppen auf.

2005: Aufstellung des gesamtstädtischen Einzelhandelskonzepts

2010: Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts als Grundlage für zukünftige planungsrechtliche Entscheidungen

2020: Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzepts 

Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts 2010

Durch die Novellierung des Landesentwicklungsprogramms sowie durch aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung ergab sich die Notwendigkeit, das im Jahr 2005 vom Rat der Stadt beschlossene gesamtstädtische Einzelhandelskonzept zu ergänzen, zu aktualisieren und fortzuschreiben. 

Besondere Beachtung kommt der räumlichen Festlegung des zentralen Versorgungsbereichs und der Sortimentsliste für die Stadt Halver ("Halveraner Liste") sowie den Empfehlungen zu planungsrechtlichen Steuerungen und Festsetzungen in Bebauungsplänen zu.

Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzepts 2020

Die Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Halver mit dem Fokus auf die Nahversorgung ist vom Rat der Stadt als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB am 14.12.2020 beschlossen worden. Mit der Teilfortschreibung wurden die Vorgaben der Landesplanung in Nordrhein-Westfalen berücksichtigt und die aktuelle Nahversorgungssituation in Halver untersucht und bewertet.

Die Inhalte der Teilfortschreibung sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen.

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