Ablösung von Stellplätzen

Für nicht nachweisbare notwendige Stellplätze kann die Stellplatzpflicht durch Zahlung eines Geldbetrages nach § 51 Abs. 6 Landesbauordnung NRW in Verbindung mit der Stellplatzablösesatzung der Stadt Halver abgelöst werden.

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Stellplatzablösung

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stellv. Fachbereichsleiterin Bauen, Umwelt und Klimaschutz
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