Bürger Service
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Ramona
Ullrich
stellv. Fachbereichsleiterin Bauen und Wohnen
- r.ullrich@halver.de
Ablösung von Stellplätzen
Für nicht nachweisbare notwendige Stellplätze kann die Stellplatzpflicht durch Zahlung eines Geldbetrages nach § 51 Abs. 6 Landesbauordnung NRW in Verbindung mit der Stellplatzablösesatzung der Stadt Halver abgelöst werden.