Bürger Service
Abmeldung bei der Meldebehörde
Eine Abmeldung ist nur noch dann erforderlich, wenn der Wegzug in das Ausland erfolgt oder ein Nebenwohnsitz abgemeldet werden soll. Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes. Diese informiert uns über Ihren Zuzug dort.
Wegzug ins Ausland:
Bitte melden Sie sich - frühestens eine Woche vor dem Auszug, jedoch spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Auszug - bei der Meldebehörde. Bringen Sie bitte, sofern bekannt, die neue Adresse im Ausland mit, damit wird diese im Melderegister speichern können. So können wir z.B. bei Wahlen Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
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(Nebenwohnsitz / Wegzug ins Ausland)
- Personalausweis oder ausländischer Pass / Ausweis
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(Nebenwohnsitz / Wegzug ins Ausland)