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Halver.de wieder online, aber....

Aufgrund eines Cyberangriffs war unsere Internetseite seit dem 30.10. offline. Wir arbeiten daran, sie wieder auf den neuesten Stand zu bringen. Manche Module, wie z.B. die “Suche” oder der “Veranstaltungskalender” sind leider noch nicht wieder funktionsfähig, diese folgen aber in Kürze.

Wenn Sie Fehler finden, melden Sie uns die gerne an a.reich@​halver.de.

VIELEN DANK für Ihre Mithilfe.

Abmeldung bei der Meldebehörde

Eine Abmeldung ist nur noch dann erforderlich, wenn der Wegzug in das Ausland erfolgt oder ein Nebenwohnsitz abgemeldet werden soll. Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes. Diese informiert uns über Ihren Zuzug dort.

Wegzug ins Ausland:

Bitte melden Sie sich - frühestens eine Woche vor dem Auszug, jedoch spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Auszug - bei der Meldebehörde. Bringen Sie bitte, sofern bekannt, die neue Adresse im Ausland mit, damit wird diese im Melderegister speichern können. So können wir z.B. bei Wahlen Kontakt mit Ihnen aufnehmen.

  • Personalausweis oder ausländischer Pass / Ausweis
Wegzug, Auszug
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