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VOLLSPERRUNG L528

Auf der L528 im oberen Bauabschnitt zwischen Karlshöhe und Einmündung Herpiner Weg beginnen die Asphaltarbeiten. 

  • Hierzu wird am 23., 24. und 25. Juli 2024 der Bauabschnitt voll gesperrt. Bis jeweils ca. 15:00 Uhr ist der Bereich teilweise befahrbar. 
  • Die Raiffeisengenossenschaft an der Frankfurter Straße hat geöffnet, ist jedoch an den genannten Tagen ab 15:00 Uhr nur zu Fuß zu erreichen.
  • Ab Freitag, 26.07.2024, ist der Bauabschnitt für den Anliegerverkehr freigegeben.
  • Am kommenden Montag, 29.07.2024, beginnen die Markierungsarbeiten.
  • Die Zufahrt zur Herpine und zum Haus Waldfrieden ist immer über die Kreuzung gewährleistet.

Wir informieren Sie, sobald Neuigkeiten anstehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Ummeldung bei der Meldebehörde

Wenn Sie innerhalb von Halver umziehen, denken Sie bitte daran, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug umzumelden.

Für Ihre Anmeldung ist die Wohnungsgeberbestätigung zwingend erforderlich:

  • Sie wohnen zur Miete? Bitte lassen Sie die Wohnungsgeberbestätigung von Ihrem Vermieter ausfüllen. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus.
  • Sie ziehen in ein selbst genutztes Eigenheim? Bitte füllen Sie die Wohnungsgeberbestätigung als Eigenerklärung aus.

Sie können sich bei der Ummeldung auch gerne vertreten lassen. Ihr Vertreter muss jedoch eine Vollmacht, seinen eigenen Ausweis, die Wohnungsgeberbestätigung und die Ausweisdokumente aller umziehenden Personen mitbringen.

ggfls.

Bei minderjährigen Kindern, die erstmalig mit EINEM Elternteil umziehen oder die den Lebensmittelpunkt von einem Elternteil zum anderen verlagern:

Tipp: Bringen Sie bitte auch Ihren Fahrzeugschein mit. Dann können wir auch gleich die Adresse ändern.

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