Bürger Service
Ummeldung bei der Meldebehörde
Wenn Sie innerhalb von Halver umziehen, denken Sie bitte daran, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug umzumelden.
Für Ihre Anmeldung ist die Wohnungsgeberbestätigung zwingend erforderlich:
- Sie wohnen zur Miete? Bitte lassen Sie die Wohnungsgeberbestätigung von Ihrem Vermieter ausfüllen. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus.
- Sie ziehen in ein selbst genutztes Eigenheim? Bitte füllen Sie die Wohnungsgeberbestätigung als Eigenerklärung aus.
Sie können sich bei der Ummeldung auch gerne vertreten lassen. Ihr Vertreter muss jedoch eine Vollmacht, seinen eigenen Ausweis, die Wohnungsgeberbestätigung und die Ausweisdokumente aller umziehenden Personen mitbringen.
- Personalausweis und/oder Reisepass aller umziehenden Personen
- Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters
ggfls.
- Vollmacht
- Ausweis des Bevollmächtigten
Bei minderjährigen Kindern, die erstmalig mit EINEM Elternteil umziehen oder die den Lebensmittelpunkt von einem Elternteil zum anderen verlagern:
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß § 22 Bundesmeldegesetz
oder - Nachweis über das alleinige Sorgerecht
Tipp: Bringen Sie bitte auch Ihren Fahrzeugschein mit. Dann können wir auch gleich die Adresse ändern.