Bürger Service
Wenn Sie innerhalb von Halver umziehen, denken Sie bitte daran, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug umzumelden.
Für Ihre Anmeldung ist die Wohnungsgeberbestätigung zwingend erforderlich:
- Sie wohnen zur Miete? Bitte lassen Sie die Wohnungsgeberbestätigung von Ihrem Vermieter ausfüllen. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus.
- Sie ziehen in ein selbst genutztes Eigenheim? Bitte füllen Sie die Wohnungsgeberbestätigung als Eigenerklärung aus.
Sie können sich bei der Ummeldung auch gerne vertreten lassen. Ihr Vertreter muss jedoch eine Vollmacht, seinen eigenen Ausweis, die Wohnungsgeberbestätigung und die Ausweisdokumente aller umziehenden Personen mitbringen.
- Personalausweis und/oder Reisepass aller umziehenden Personen
- Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters
ggfls.
- Vollmacht
- Ausweis des Bevollmächtigten
Bei minderjährigen Kindern, die erstmalig mit EINEM Elternteil umziehen oder die den Lebensmittelpunkt von einem Elternteil zum anderen verlagern:
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß § 22 Bundesmeldegesetz
oder - Nachweis über das alleinige Sorgerecht
Tipp: Bringen Sie bitte auch Ihren Fahrzeugschein mit. Dann können wir auch gleich die Adresse ändern.
Onlinetermin
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Annika
Dellweg
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-137
- Fax
- 02353 73-737
- a.dellweg@halver.de
Anna
Lamsfuß
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-136
- Fax
- 02353 73-736
- meldebehoerde@halver.de
Ummeldung bei der Meldebehörde
Wenn Sie innerhalb von Halver umziehen, denken Sie bitte daran, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug umzumelden.
Für Ihre Anmeldung ist die Wohnungsgeberbestätigung zwingend erforderlich:
- Sie wohnen zur Miete? Bitte lassen Sie die Wohnungsgeberbestätigung von Ihrem Vermieter ausfüllen. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus.
- Sie ziehen in ein selbst genutztes Eigenheim? Bitte füllen Sie die Wohnungsgeberbestätigung als Eigenerklärung aus.
Sie können sich bei der Ummeldung auch gerne vertreten lassen. Ihr Vertreter muss jedoch eine Vollmacht, seinen eigenen Ausweis, die Wohnungsgeberbestätigung und die Ausweisdokumente aller umziehenden Personen mitbringen.
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Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Personalausweis und/oder Reisepass aller umziehenden Personen
- Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters
ggfls.
- Vollmacht
- Ausweis des Bevollmächtigten
Bei minderjährigen Kindern, die erstmalig mit EINEM Elternteil umziehen oder die den Lebensmittelpunkt von einem Elternteil zum anderen verlagern:
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß § 22 Bundesmeldegesetz
oder - Nachweis über das alleinige Sorgerecht
Tipp: Bringen Sie bitte auch Ihren Fahrzeugschein mit. Dann können wir auch gleich die Adresse ändern.
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Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)