Bürger Service
Sie ziehen nach Halver und möchten sich anmelden? Herzlich Willkommen!
Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde nach Halver ziehen (mit Haupt- oder Nebenwohnsitz), denken Sie bitte daran, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anzumelden.
Für Ihre Anmeldung ist die Wohnungsgeberbestätigung zwingend erforderlich:
- Sie wohnen zur Miete? Bitte lassen Sie die Wohnungsgeberbestätigung von Ihrem Vermieter ausfüllen. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus.
- Sie ziehen in ein selbst genutztes Eigenheim? Bitte füllen Sie die Wohnungsgeberbestätigung als Eigenerklärung aus.
Sie können sich bei der Anmeldung auch gerne vertreten lassen. Ihr Vertreter muss jedoch eine Ihr Vertreter muss jedoch den ausgefüllten und unterschriebenen Meldeschein, eine Vollmacht, seinen eigenen Ausweis, die Wohnungsgeberbestätigung und die Ausweisdokumente aller zuziehenden Personen mitbringen.
- Personalausweis und/oder Reisepass aller zuziehenden Personen
- Wohnungsgeberbescheinigung Ihres Vermieters
- Nachweis über den Familienstand (z.B. Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehepartners)
- bei Kindern: Geburtsturkunde oder Kinderreisepass
ggfls.
- Vollmacht
- Ausweis des Bevollmächtigten
- Bei einer Anmeldung durch einen Bevollmächtigten bringen Sie den Meldeschein bitte ausgefüllt und unterschrieben mit.
Bei minderjährigen Kindern, die erstmalig mit EINEM Elternteil umziehen oder die den Lebensmittelpunkt von einem Elternteil zum anderen verlagern:
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß § 22 Bundesmeldegesetz
oder - Nachweis über das alleinige Sorgerecht
Onlinetermin
- Anmeldung - Meldeschein gemäß § 23 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich des Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Vollmacht zur Anmeldung / Ummeldung
- Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Anmeldung - Meldeschein gemäß § 23 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
Sie ziehen nach Halver und möchten sich anmelden? Herzlich Willkommen!
Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde nach Halver ziehen (mit Haupt- oder Nebenwohnsitz), denken Sie bitte daran, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anzumelden.
Für Ihre Anmeldung ist die Wohnungsgeberbestätigung zwingend erforderlich:
- Sie wohnen zur Miete? Bitte lassen Sie die Wohnungsgeberbestätigung von Ihrem Vermieter ausfüllen. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus.
- Sie ziehen in ein selbst genutztes Eigenheim? Bitte füllen Sie die Wohnungsgeberbestätigung als Eigenerklärung aus.
Sie können sich bei der Anmeldung auch gerne vertreten lassen. Ihr Vertreter muss jedoch eine Ihr Vertreter muss jedoch den ausgefüllten und unterschriebenen Meldeschein, eine Vollmacht, seinen eigenen Ausweis, die Wohnungsgeberbestätigung und die Ausweisdokumente aller zuziehenden Personen mitbringen.
- Personalausweis und/oder Reisepass aller zuziehenden Personen
- Wohnungsgeberbescheinigung Ihres Vermieters
- Nachweis über den Familienstand (z.B. Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehepartners)
- bei Kindern: Geburtsturkunde oder Kinderreisepass
ggfls.
- Vollmacht
- Ausweis des Bevollmächtigten
- Bei einer Anmeldung durch einen Bevollmächtigten bringen Sie den Meldeschein bitte ausgefüllt und unterschrieben mit.
Bei minderjährigen Kindern, die erstmalig mit EINEM Elternteil umziehen oder die den Lebensmittelpunkt von einem Elternteil zum anderen verlagern:
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß § 22 Bundesmeldegesetz
oder - Nachweis über das alleinige Sorgerecht
Onlinetermin
- Anmeldung - Meldeschein gemäß § 23 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich des Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Vollmacht zur Anmeldung / Ummeldung
- Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Anmeldung - Meldeschein gemäß § 23 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
Sie ziehen nach Halver und möchten sich anmelden? Herzlich Willkommen!
Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde nach Halver ziehen (mit Haupt- oder Nebenwohnsitz), denken Sie bitte daran, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anzumelden.
Für Ihre Anmeldung ist die Wohnungsgeberbestätigung zwingend erforderlich:
- Sie wohnen zur Miete? Bitte lassen Sie die Wohnungsgeberbestätigung von Ihrem Vermieter ausfüllen. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus.
- Sie ziehen in ein selbst genutztes Eigenheim? Bitte füllen Sie die Wohnungsgeberbestätigung als Eigenerklärung aus.
Sie können sich bei der Anmeldung auch gerne vertreten lassen. Ihr Vertreter muss jedoch eine Ihr Vertreter muss jedoch den ausgefüllten und unterschriebenen Meldeschein, eine Vollmacht, seinen eigenen Ausweis, die Wohnungsgeberbestätigung und die Ausweisdokumente aller zuziehenden Personen mitbringen.
- Personalausweis und/oder Reisepass aller zuziehenden Personen
- Wohnungsgeberbescheinigung Ihres Vermieters
- Nachweis über den Familienstand (z.B. Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehepartners)
- bei Kindern: Geburtsturkunde oder Kinderreisepass
ggfls.
- Vollmacht
- Ausweis des Bevollmächtigten
- Bei einer Anmeldung durch einen Bevollmächtigten bringen Sie den Meldeschein bitte ausgefüllt und unterschrieben mit.
Bei minderjährigen Kindern, die erstmalig mit EINEM Elternteil umziehen oder die den Lebensmittelpunkt von einem Elternteil zum anderen verlagern:
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß § 22 Bundesmeldegesetz
oder - Nachweis über das alleinige Sorgerecht
Onlinetermin
- Anmeldung - Meldeschein gemäß § 23 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich des Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Vollmacht zur Anmeldung / Ummeldung
- Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Anmeldung - Meldeschein gemäß § 23 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Annika
Dellweg
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-137
- Fax
- 02353 73-737
- a.dellweg@halver.de
Anna
Lamsfuß
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-136
- Fax
- 02353 73-736
- meldebehoerde@halver.de
Anmeldung bei der Meldebehörde
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- Sie wohnen zur Miete? Bitte lassen Sie die Wohnungsgeberbestätigung von Ihrem Vermieter ausfüllen. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus.
- Sie ziehen in ein selbst genutztes Eigenheim? Bitte füllen Sie die Wohnungsgeberbestätigung als Eigenerklärung aus.
Sie können sich bei der Anmeldung auch gerne vertreten lassen. Ihr Vertreter muss jedoch eine Ihr Vertreter muss jedoch den ausgefüllten und unterschriebenen Meldeschein, eine Vollmacht, seinen eigenen Ausweis, die Wohnungsgeberbestätigung und die Ausweisdokumente aller zuziehenden Personen mitbringen.
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Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
-
- Personalausweis und/oder Reisepass aller zuziehenden Personen
- Wohnungsgeberbescheinigung Ihres Vermieters
- Nachweis über den Familienstand (z.B. Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehepartners)
- bei Kindern: Geburtsturkunde oder Kinderreisepass
ggfls.
- Vollmacht
- Ausweis des Bevollmächtigten
- Bei einer Anmeldung durch einen Bevollmächtigten bringen Sie den Meldeschein bitte ausgefüllt und unterschrieben mit.
Bei minderjährigen Kindern, die erstmalig mit EINEM Elternteil umziehen oder die den Lebensmittelpunkt von einem Elternteil zum anderen verlagern:
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß § 22 Bundesmeldegesetz
oder - Nachweis über das alleinige Sorgerecht
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-
Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
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