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VOLLSPERRUNG L528

Auf der L528 im oberen Bauabschnitt zwischen Karlshöhe und Einmündung Herpiner Weg beginnen die Asphaltarbeiten. 

  • Hierzu wird am 23., 24. und 25. Juli 2024 der Bauabschnitt voll gesperrt. Bis jeweils ca. 15:00 Uhr ist der Bereich teilweise befahrbar. 
  • Die Raiffeisengenossenschaft an der Frankfurter Straße hat geöffnet, ist jedoch an den genannten Tagen ab 15:00 Uhr nur zu Fuß zu erreichen.
  • Ab Freitag, 26.07.2024, ist der Bauabschnitt für den Anliegerverkehr freigegeben.
  • Am kommenden Montag, 29.07.2024, beginnen die Markierungsarbeiten.
  • Die Zufahrt zur Herpine und zum Haus Waldfrieden ist immer über die Kreuzung gewährleistet.

Wir informieren Sie, sobald Neuigkeiten anstehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Anmeldung bei der Meldebehörde

Sie ziehen nach Halver und möchten sich anmelden? Herzlich Willkommen!

Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde nach Halver ziehen (mit Haupt- oder Nebenwohnsitz), denken Sie bitte daran, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anzumelden.

Für Ihre Anmeldung ist die Wohnungsgeberbestätigung zwingend erforderlich:

  • Sie wohnen zur Miete? Bitte lassen Sie die Wohnungsgeberbestätigung von Ihrem Vermieter ausfüllen. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus.
  • Sie ziehen in ein selbst genutztes Eigenheim? Bitte füllen Sie die Wohnungsgeberbestätigung als Eigenerklärung aus.

Sie können sich bei der Anmeldung auch gerne vertreten lassen. Ihr Vertreter muss jedoch eine Ihr Vertreter muss jedoch den ausgefüllten und unterschriebenen Meldeschein, eine Vollmacht, seinen eigenen Ausweis, die Wohnungsgeberbestätigung und die Ausweisdokumente aller zuziehenden Personen mitbringen.

  • Personalausweis und/oder Reisepass aller zuziehenden Personen
  • Wohnungsgeberbescheinigung Ihres Vermieters
  • Nachweis über den Familienstand (z.B. Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehepartners)
  • bei Kindern: Geburtsturkunde oder Kinderreisepass

ggfls.

  • Vollmacht
  • Ausweis des Bevollmächtigten
  • Bei einer Anmeldung durch einen Bevollmächtigten bringen Sie den Meldeschein bitte ausgefüllt und unterschrieben mit.

Bei minderjährigen Kindern, die erstmalig mit EINEM Elternteil umziehen oder die den Lebensmittelpunkt von einem Elternteil zum anderen verlagern:

  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß § 22 Bundesmeldegesetz
    oder
  • Nachweis über das alleinige Sorgerecht

Tipp: Wenn Sie aus dem Märkischen Kreis zuziehen, bringen Sie bitte auch Ihren Fahrzeugschein mit. Dann können wir auch gleich die Adresse ändern.

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