Kleinkläranlagen

Grundstücke, die nicht an einen öffentlichen Abwasserkanal angeschlossen werden können, müssen eine eigene (Klein-)Kläranlage haben. In dieser wird das häusliche Schmutzwasser entsorgt. Anschließend wird es über eine Rohrleitung in ein Oberflächengewässer oder über eine Versickerungsanlage in das Grundwasser eingeleitet.

Abgesehen von Kleinkläranlagen kann das Abwasser in Ausnahmefällen auch in abflusslosen Gruben gesammelt werden. Eine abflusslose Sammelgrube ist ein dichter Behälter, der in regelmäßigen Abständen zu leeren ist.

Gebühren nach der gültigen Gebührensatzung

Satzung der Stadt Halver über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen

Abflusslose Gruben, Grundstücksentwässerungsanlagen
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