Vorkaufsrecht

Nach § 24ff. Baugesetzbuch (BauGB) steht der Stadt unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu, wenn Grundstücke im Stadtgebiet den Eigentümer wechseln. Falls das Recht nicht ausgeübt wird, erhält der Notar ein Negativattest, die sogenannte Vorkaufsrechtsbescheinigung, um die Umschreibung im Grundbuch voranzutreiben.

Die Vorkaufsrechtsbescheinigung wird in der Regel vom Notar im Rahmen des Kaufvertrages direkt bei der Stadt beantragt. Wer die Kosten hierfür übernimmt, bestimmt der Kaufvertrag (in der Regel der Käufer).

Verwaltungsgebührensatzung - Tarif Nr. 4:

je angefangene halbe Stunde 35,00 €

Kaufvertrag - dieser wird vom beurkundenden Notar an die Stadt Halver übermittelt

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stellv. Fachbereichsleiterin Bauen, Umwelt und Klimaschutz
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