Gefahrenabwehr

Das Ordnungsamt der Stadt Halver ist im Rahmen der Gefahrenabwehr u.a. zuständig für die Beseitigung von Störungen und Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (z. B. Lärmbelästigungen, Geruchsbelästigungen, Gefahren durch Tiere,...).

In akuten Gefahrensituationen wählen Sie bitte den Notruf 110.

Geruchsbelästigung, Lärmbelästigung, Sicherheit und Ordnung, Ordnungsamt, Ordnungsbehörde
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