Bürger Service
Allgemeine Ordnungswidrigkeiten umfassen alle mit Geldbuße bedrohten Verstöße anderer Rechtsgebiete außerhalb des Straßenverkehrs. Darunter fallen unter anderem Verstöße in folgenden Bereichen:
- Tierschutz
- Melderecht
- Gewerberecht
- Abfallrecht
- Lärmschutz
- Schulpflicht
Wegen der Vielzahl der denkbaren Gesetzesverstöße existiert hierfür kein bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog. Vielmehr wird in den Gesetzen ein Bußgeldrahmen vorgegeben, innerhalb dessen das Bußgeld individuell festzusetzen ist, wobei unter anderem die Schwere und die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit, die vorsätzliche Begehung oder der wirtschaftliche Vorteil zu berücksichtigen sind.
Allgemeine Ordnungswidrigkeiten umfassen alle mit Geldbuße bedrohten Verstöße anderer Rechtsgebiete außerhalb des Straßenverkehrs. Darunter fallen unter anderem Verstöße in folgenden Bereichen:
- Tierschutz
- Melderecht
- Gewerberecht
- Abfallrecht
- Lärmschutz
- Schulpflicht
Wegen der Vielzahl der denkbaren Gesetzesverstöße existiert hierfür kein bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog. Vielmehr wird in den Gesetzen ein Bußgeldrahmen vorgegeben, innerhalb dessen das Bußgeld individuell festzusetzen ist, wobei unter anderem die Schwere und die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit, die vorsätzliche Begehung oder der wirtschaftliche Vorteil zu berücksichtigen sind.
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- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Lutz
Eicker
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- l.eicker@halver.de
Klaus-Dieter
Lau
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
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Dienstag
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Freitag
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Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- k.lau@halver.de
Ordnungswidrigkeiten
Allgemeine Ordnungswidrigkeiten umfassen alle mit Geldbuße bedrohten Verstöße anderer Rechtsgebiete außerhalb des Straßenverkehrs. Darunter fallen unter anderem Verstöße in folgenden Bereichen:
- Tierschutz
- Melderecht
- Gewerberecht
- Abfallrecht
- Lärmschutz
- Schulpflicht
Wegen der Vielzahl der denkbaren Gesetzesverstöße existiert hierfür kein bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog. Vielmehr wird in den Gesetzen ein Bußgeldrahmen vorgegeben, innerhalb dessen das Bußgeld individuell festzusetzen ist, wobei unter anderem die Schwere und die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit, die vorsätzliche Begehung oder der wirtschaftliche Vorteil zu berücksichtigen sind.