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VOLLSPERRUNG L528

Auf der L528 im oberen Bauabschnitt zwischen Karlshöhe und Einmündung Herpiner Weg beginnen die Asphaltarbeiten. 

  • Hierzu wird am 23., 24. und 25. Juli 2024 der Bauabschnitt voll gesperrt. Bis jeweils ca. 15:00 Uhr ist der Bereich teilweise befahrbar. 
  • Die Raiffeisengenossenschaft an der Frankfurter Straße hat geöffnet, ist jedoch an den genannten Tagen ab 15:00 Uhr nur zu Fuß zu erreichen.
  • Ab Freitag, 26.07.2024, ist der Bauabschnitt für den Anliegerverkehr freigegeben.
  • Am kommenden Montag, 29.07.2024, beginnen die Markierungsarbeiten.
  • Die Zufahrt zur Herpine und zum Haus Waldfrieden ist immer über die Kreuzung gewährleistet.

Wir informieren Sie, sobald Neuigkeiten anstehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Ordnungswidrigkeiten

Allgemeine Ordnungswidrigkeiten umfassen alle mit Geldbuße bedrohten Verstöße anderer Rechtsgebiete außerhalb des Straßenverkehrs. Darunter fallen unter anderem Verstöße in folgenden Bereichen:

  • Tierschutz
  • Melderecht
  • Gewerberecht
  • Abfallrecht
  • Lärmschutz
  • Schulpflicht

Wegen der Vielzahl der denkbaren Gesetzesverstöße existiert hierfür kein bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog. Vielmehr wird in den Gesetzen ein Bußgeldrahmen vorgegeben, innerhalb dessen das Bußgeld individuell festzusetzen ist, wobei unter anderem die Schwere und die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit, die vorsätzliche Begehung oder der wirtschaftliche Vorteil zu berücksichtigen sind.

Ordnungswidrigkeit, Tierschutz, Melderecht, Gewerberecht, Abfallrecht, Lärmschutz, Schulpflicht

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stellv. Fachbereichsleiter Bürgerdienste, Soziales, Sicherheit und Ordnung
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