Bürger Service
Wenn Sie ein neues Gebäude errichten wollen, ein vorhandenes Haus umbauen, erweitern oder die Nutzung ändern möchten, bieten wir Ihnen und Ihrer Architektin / Ihrem Architekten vor Bauantragstellung eine Bauberatung an. Diese Bauberatung soll Ihnen bei Fragen zu planungsrechtlichen oder bauordnungsrechtlichen Belangen helfen.
Gemeinsam mit einem Vertreter des Märkischen Kreises als zuständige Baugenehmigungsbehörde kann das aktuelle Bau- und Planungsrecht erläutert und Auskünfte darüber erteilt werden, welche Vorschriften für die Baugenehmigung zu beachten sind. Die städtebauliche Beratung verstehen wir als eine Hilfe, Ihre Anträge richtig und vollständig zu stellen und möglichst kurzfristig Ihr Bauvorhaben zu verwirklichen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit wir Ihr Bauvorhaben umfassend mit Ihnen besprechen können.
Hinweis:
- Beratungen in Fragen des zivilen Baurechts (beispielweise dem Nachbarrecht) ist gesetzlich den rechtsberatenden Berufen, z.B. Rechtsanwälten, vorbehalten.
- Auskünfte über den Immobilien- und Grundstücksmarkt erhalten Sie beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Märkischen Kreis sowie bei Maklern und Bauträgergesellschaften.
- aktueller Lageplan
- bei vorhandenen Gebäuden: alle vorhandenen Bauzeichnungen
Wenn Sie ein neues Gebäude errichten wollen, ein vorhandenes Haus umbauen, erweitern oder die Nutzung ändern möchten, bieten wir Ihnen und Ihrer Architektin / Ihrem Architekten vor Bauantragstellung eine Bauberatung an. Diese Bauberatung soll Ihnen bei Fragen zu planungsrechtlichen oder bauordnungsrechtlichen Belangen helfen.
Gemeinsam mit einem Vertreter des Märkischen Kreises als zuständige Baugenehmigungsbehörde kann das aktuelle Bau- und Planungsrecht erläutert und Auskünfte darüber erteilt werden, welche Vorschriften für die Baugenehmigung zu beachten sind. Die städtebauliche Beratung verstehen wir als eine Hilfe, Ihre Anträge richtig und vollständig zu stellen und möglichst kurzfristig Ihr Bauvorhaben zu verwirklichen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit wir Ihr Bauvorhaben umfassend mit Ihnen besprechen können.
Hinweis:
- Beratungen in Fragen des zivilen Baurechts (beispielweise dem Nachbarrecht) ist gesetzlich den rechtsberatenden Berufen, z.B. Rechtsanwälten, vorbehalten.
- Auskünfte über den Immobilien- und Grundstücksmarkt erhalten Sie beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Märkischen Kreis sowie bei Maklern und Bauträgergesellschaften.
- aktueller Lageplan
- bei vorhandenen Gebäuden: alle vorhandenen Bauzeichnungen
Wenn Sie ein neues Gebäude errichten wollen, ein vorhandenes Haus umbauen, erweitern oder die Nutzung ändern möchten, bieten wir Ihnen und Ihrer Architektin / Ihrem Architekten vor Bauantragstellung eine Bauberatung an. Diese Bauberatung soll Ihnen bei Fragen zu planungsrechtlichen oder bauordnungsrechtlichen Belangen helfen.
Gemeinsam mit einem Vertreter des Märkischen Kreises als zuständige Baugenehmigungsbehörde kann das aktuelle Bau- und Planungsrecht erläutert und Auskünfte darüber erteilt werden, welche Vorschriften für die Baugenehmigung zu beachten sind. Die städtebauliche Beratung verstehen wir als eine Hilfe, Ihre Anträge richtig und vollständig zu stellen und möglichst kurzfristig Ihr Bauvorhaben zu verwirklichen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit wir Ihr Bauvorhaben umfassend mit Ihnen besprechen können.
Hinweis:
- Beratungen in Fragen des zivilen Baurechts (beispielweise dem Nachbarrecht) ist gesetzlich den rechtsberatenden Berufen, z.B. Rechtsanwälten, vorbehalten.
- Auskünfte über den Immobilien- und Grundstücksmarkt erhalten Sie beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Märkischen Kreis sowie bei Maklern und Bauträgergesellschaften.
- aktueller Lageplan
- bei vorhandenen Gebäuden: alle vorhandenen Bauzeichnungen
Wenn Sie ein neues Gebäude errichten wollen, ein vorhandenes Haus umbauen, erweitern oder die Nutzung ändern möchten, bieten wir Ihnen und Ihrer Architektin / Ihrem Architekten vor Bauantragstellung eine Bauberatung an. Diese Bauberatung soll Ihnen bei Fragen zu planungsrechtlichen oder bauordnungsrechtlichen Belangen helfen.
Gemeinsam mit einem Vertreter des Märkischen Kreises als zuständige Baugenehmigungsbehörde kann das aktuelle Bau- und Planungsrecht erläutert und Auskünfte darüber erteilt werden, welche Vorschriften für die Baugenehmigung zu beachten sind. Die städtebauliche Beratung verstehen wir als eine Hilfe, Ihre Anträge richtig und vollständig zu stellen und möglichst kurzfristig Ihr Bauvorhaben zu verwirklichen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit wir Ihr Bauvorhaben umfassend mit Ihnen besprechen können.
Hinweis:
- Beratungen in Fragen des zivilen Baurechts (beispielweise dem Nachbarrecht) ist gesetzlich den rechtsberatenden Berufen, z.B. Rechtsanwälten, vorbehalten.
- Auskünfte über den Immobilien- und Grundstücksmarkt erhalten Sie beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Märkischen Kreis sowie bei Maklern und Bauträgergesellschaften.
- aktueller Lageplan
- bei vorhandenen Gebäuden: alle vorhandenen Bauzeichnungen
Wenn Sie ein neues Gebäude errichten wollen, ein vorhandenes Haus umbauen, erweitern oder die Nutzung ändern möchten, bieten wir Ihnen und Ihrer Architektin / Ihrem Architekten vor Bauantragstellung eine Bauberatung an. Diese Bauberatung soll Ihnen bei Fragen zu planungsrechtlichen oder bauordnungsrechtlichen Belangen helfen.
Gemeinsam mit einem Vertreter des Märkischen Kreises als zuständige Baugenehmigungsbehörde kann das aktuelle Bau- und Planungsrecht erläutert und Auskünfte darüber erteilt werden, welche Vorschriften für die Baugenehmigung zu beachten sind. Die städtebauliche Beratung verstehen wir als eine Hilfe, Ihre Anträge richtig und vollständig zu stellen und möglichst kurzfristig Ihr Bauvorhaben zu verwirklichen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit wir Ihr Bauvorhaben umfassend mit Ihnen besprechen können.
Hinweis:
- Beratungen in Fragen des zivilen Baurechts (beispielweise dem Nachbarrecht) ist gesetzlich den rechtsberatenden Berufen, z.B. Rechtsanwälten, vorbehalten.
- Auskünfte über den Immobilien- und Grundstücksmarkt erhalten Sie beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Märkischen Kreis sowie bei Maklern und Bauträgergesellschaften.
- aktueller Lageplan
- bei vorhandenen Gebäuden: alle vorhandenen Bauzeichnungen
Wenn Sie ein neues Gebäude errichten wollen, ein vorhandenes Haus umbauen, erweitern oder die Nutzung ändern möchten, bieten wir Ihnen und Ihrer Architektin / Ihrem Architekten vor Bauantragstellung eine Bauberatung an. Diese Bauberatung soll Ihnen bei Fragen zu planungsrechtlichen oder bauordnungsrechtlichen Belangen helfen.
Gemeinsam mit einem Vertreter des Märkischen Kreises als zuständige Baugenehmigungsbehörde kann das aktuelle Bau- und Planungsrecht erläutert und Auskünfte darüber erteilt werden, welche Vorschriften für die Baugenehmigung zu beachten sind. Die städtebauliche Beratung verstehen wir als eine Hilfe, Ihre Anträge richtig und vollständig zu stellen und möglichst kurzfristig Ihr Bauvorhaben zu verwirklichen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit wir Ihr Bauvorhaben umfassend mit Ihnen besprechen können.
Hinweis:
- Beratungen in Fragen des zivilen Baurechts (beispielweise dem Nachbarrecht) ist gesetzlich den rechtsberatenden Berufen, z.B. Rechtsanwälten, vorbehalten.
- Auskünfte über den Immobilien- und Grundstücksmarkt erhalten Sie beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Märkischen Kreis sowie bei Maklern und Bauträgergesellschaften.
- aktueller Lageplan
- bei vorhandenen Gebäuden: alle vorhandenen Bauzeichnungen
- Anschrift
- 001 Von-Vincke-Straße 26 58553 Halver
Herr
Stache
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Elberfelder Straße 26 58553 Halver
- Telefon
- 0159 19569694
- j.stache@halver.de
Friedhelm
Holzrichter
- Anschrift
- 001 Elberfelder Straße 26 58553 Halver
- f.holzrichter@halver.de
Katrin
Siegmund
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Von-Vincke-Straße 26 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-169
- Mobil
- 0151 20189386
- Fax
- 02353 73-769
- k.siegmund@halver.de
Herr
Stillger
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Von-Vincke-Straße 26 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-177
- Fax
- 02353 73-777
- c.stillger@halver.de
Ella
Willer
- Anschrift
- 001 Von-Vincke-Straße 26 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-171
- Fax
- 02353 73-771
- e.willer@halver.de
Michael M.
Schmidt
Fachbereichsleiter Bauen, Umwelt und Klimaschutz
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Von-Vincke-Straße 26 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-170
- Fax
- 02353 73-770
- m.schmidt@halver.de
Anika
Kaisig
- Anschrift
- 001 Von-Vincke-Straße 26 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-161
- Fax
- 02353 73-761
- a.kaisig@halver.de
Hubert
Kowalski
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Von-Vincke-Straße 26 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-178
- Fax
- 02353 73-778
- h.kowalski@halver.de
Herr
Duchale
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Von-Vincke-Straße 26 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-175
- Fax
- 02353 73-775
- d.duchale@halver.de
Dina
Schwerin
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Von-Vincke-Straße 26 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-176
- Fax
- 02353 73-776
- d.schwerin@halver.de
Timm
Rietschel
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Von-Vincke-Straße 26 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-172
- Mobil
- 0160 91963480
- Fax
- 02353 73-772
- t.rietschel@halver.de
Ramona
Ullrich
stellv. Fachbereichsleiterin Bauen, Umwelt und Klimaschutz
- Anschrift
- 001 Von-Vincke-Straße 26 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-160
- Fax
- 02353 73-760
- r.ullrich@halver.de
- Anschrift
- 001 Von-Vincke-Straße 26 58553 Halver
Sarah
Dietzel
- Anschrift
- 001 Von-Vincke-Straße 26 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-179
- Fax
- 02353 73-779
- s.dietzel@halver.de
Peter
Kaczor
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Von-Vincke-Straße 26 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-174
- Fax
- 02353 73-774
- p.kaczor@halver.de
Bauberatung
Wenn Sie ein neues Gebäude errichten wollen, ein vorhandenes Haus umbauen, erweitern oder die Nutzung ändern möchten, bieten wir Ihnen und Ihrer Architektin / Ihrem Architekten vor Bauantragstellung eine Bauberatung an. Diese Bauberatung soll Ihnen bei Fragen zu planungsrechtlichen oder bauordnungsrechtlichen Belangen helfen.
Gemeinsam mit einem Vertreter des Märkischen Kreises als zuständige Baugenehmigungsbehörde kann das aktuelle Bau- und Planungsrecht erläutert und Auskünfte darüber erteilt werden, welche Vorschriften für die Baugenehmigung zu beachten sind. Die städtebauliche Beratung verstehen wir als eine Hilfe, Ihre Anträge richtig und vollständig zu stellen und möglichst kurzfristig Ihr Bauvorhaben zu verwirklichen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit wir Ihr Bauvorhaben umfassend mit Ihnen besprechen können.
Hinweis:
- Beratungen in Fragen des zivilen Baurechts (beispielweise dem Nachbarrecht) ist gesetzlich den rechtsberatenden Berufen, z.B. Rechtsanwälten, vorbehalten.
- Auskünfte über den Immobilien- und Grundstücksmarkt erhalten Sie beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Märkischen Kreis sowie bei Maklern und Bauträgergesellschaften.
- aktueller Lageplan
- bei vorhandenen Gebäuden: alle vorhandenen Bauzeichnungen