Bürger Service
Wenn Sie ein neues Gebäude errichten wollen, ein vorhandenes Haus umbauen, erweitern oder die Nutzung ändern möchten, bieten wir Ihnen und Ihrer Architektin / Ihrem Architekten vor Bauantragstellung eine Bauberatung an. Diese Bauberatung soll Ihnen bei Fragen zu planungsrechtlichen oder bauordnungsrechtlichen Belangen helfen.
Gemeinsam mit einem Vertreter des Märkischen Kreises als zuständige Baugenehmigungsbehörde kann das aktuelle Bau- und Planungsrecht erläutert und Auskünfte darüber erteilt werden, welche Vorschriften für die Baugenehmigung zu beachten sind. Die städtebauliche Beratung verstehen wir als eine Hilfe, Ihre Anträge richtig und vollständig zu stellen und möglichst kurzfristig Ihr Bauvorhaben zu verwirklichen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit wir Ihr Bauvorhaben umfassend mit Ihnen besprechen können.
Hinweis:
- Beratungen in Fragen des zivilen Baurechts (beispielweise dem Nachbarrecht) ist gesetzlich den rechtsberatenden Berufen, z.B. Rechtsanwälten, vorbehalten.
- Auskünfte über den Immobilien- und Grundstücksmarkt erhalten Sie beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Märkischen Kreis sowie bei Maklern und Bauträgergesellschaften.
- aktueller Lageplan
- bei vorhandenen Gebäuden: alle vorhandenen Bauzeichnungen
Wenn Sie ein neues Gebäude errichten wollen, ein vorhandenes Haus umbauen, erweitern oder die Nutzung ändern möchten, bieten wir Ihnen und Ihrer Architektin / Ihrem Architekten vor Bauantragstellung eine Bauberatung an. Diese Bauberatung soll Ihnen bei Fragen zu planungsrechtlichen oder bauordnungsrechtlichen Belangen helfen.
Gemeinsam mit einem Vertreter des Märkischen Kreises als zuständige Baugenehmigungsbehörde kann das aktuelle Bau- und Planungsrecht erläutert und Auskünfte darüber erteilt werden, welche Vorschriften für die Baugenehmigung zu beachten sind. Die städtebauliche Beratung verstehen wir als eine Hilfe, Ihre Anträge richtig und vollständig zu stellen und möglichst kurzfristig Ihr Bauvorhaben zu verwirklichen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit wir Ihr Bauvorhaben umfassend mit Ihnen besprechen können.
Hinweis:
- Beratungen in Fragen des zivilen Baurechts (beispielweise dem Nachbarrecht) ist gesetzlich den rechtsberatenden Berufen, z.B. Rechtsanwälten, vorbehalten.
- Auskünfte über den Immobilien- und Grundstücksmarkt erhalten Sie beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Märkischen Kreis sowie bei Maklern und Bauträgergesellschaften.
- aktueller Lageplan
- bei vorhandenen Gebäuden: alle vorhandenen Bauzeichnungen
Wenn Sie ein neues Gebäude errichten wollen, ein vorhandenes Haus umbauen, erweitern oder die Nutzung ändern möchten, bieten wir Ihnen und Ihrer Architektin / Ihrem Architekten vor Bauantragstellung eine Bauberatung an. Diese Bauberatung soll Ihnen bei Fragen zu planungsrechtlichen oder bauordnungsrechtlichen Belangen helfen.
Gemeinsam mit einem Vertreter des Märkischen Kreises als zuständige Baugenehmigungsbehörde kann das aktuelle Bau- und Planungsrecht erläutert und Auskünfte darüber erteilt werden, welche Vorschriften für die Baugenehmigung zu beachten sind. Die städtebauliche Beratung verstehen wir als eine Hilfe, Ihre Anträge richtig und vollständig zu stellen und möglichst kurzfristig Ihr Bauvorhaben zu verwirklichen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit wir Ihr Bauvorhaben umfassend mit Ihnen besprechen können.
Hinweis:
- Beratungen in Fragen des zivilen Baurechts (beispielweise dem Nachbarrecht) ist gesetzlich den rechtsberatenden Berufen, z.B. Rechtsanwälten, vorbehalten.
- Auskünfte über den Immobilien- und Grundstücksmarkt erhalten Sie beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Märkischen Kreis sowie bei Maklern und Bauträgergesellschaften.
- aktueller Lageplan
- bei vorhandenen Gebäuden: alle vorhandenen Bauzeichnungen
Wenn Sie ein neues Gebäude errichten wollen, ein vorhandenes Haus umbauen, erweitern oder die Nutzung ändern möchten, bieten wir Ihnen und Ihrer Architektin / Ihrem Architekten vor Bauantragstellung eine Bauberatung an. Diese Bauberatung soll Ihnen bei Fragen zu planungsrechtlichen oder bauordnungsrechtlichen Belangen helfen.
Gemeinsam mit einem Vertreter des Märkischen Kreises als zuständige Baugenehmigungsbehörde kann das aktuelle Bau- und Planungsrecht erläutert und Auskünfte darüber erteilt werden, welche Vorschriften für die Baugenehmigung zu beachten sind. Die städtebauliche Beratung verstehen wir als eine Hilfe, Ihre Anträge richtig und vollständig zu stellen und möglichst kurzfristig Ihr Bauvorhaben zu verwirklichen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit wir Ihr Bauvorhaben umfassend mit Ihnen besprechen können.
Hinweis:
- Beratungen in Fragen des zivilen Baurechts (beispielweise dem Nachbarrecht) ist gesetzlich den rechtsberatenden Berufen, z.B. Rechtsanwälten, vorbehalten.
- Auskünfte über den Immobilien- und Grundstücksmarkt erhalten Sie beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Märkischen Kreis sowie bei Maklern und Bauträgergesellschaften.
- aktueller Lageplan
- bei vorhandenen Gebäuden: alle vorhandenen Bauzeichnungen
Wenn Sie ein neues Gebäude errichten wollen, ein vorhandenes Haus umbauen, erweitern oder die Nutzung ändern möchten, bieten wir Ihnen und Ihrer Architektin / Ihrem Architekten vor Bauantragstellung eine Bauberatung an. Diese Bauberatung soll Ihnen bei Fragen zu planungsrechtlichen oder bauordnungsrechtlichen Belangen helfen.
Gemeinsam mit einem Vertreter des Märkischen Kreises als zuständige Baugenehmigungsbehörde kann das aktuelle Bau- und Planungsrecht erläutert und Auskünfte darüber erteilt werden, welche Vorschriften für die Baugenehmigung zu beachten sind. Die städtebauliche Beratung verstehen wir als eine Hilfe, Ihre Anträge richtig und vollständig zu stellen und möglichst kurzfristig Ihr Bauvorhaben zu verwirklichen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit wir Ihr Bauvorhaben umfassend mit Ihnen besprechen können.
Hinweis:
- Beratungen in Fragen des zivilen Baurechts (beispielweise dem Nachbarrecht) ist gesetzlich den rechtsberatenden Berufen, z.B. Rechtsanwälten, vorbehalten.
- Auskünfte über den Immobilien- und Grundstücksmarkt erhalten Sie beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Märkischen Kreis sowie bei Maklern und Bauträgergesellschaften.
- aktueller Lageplan
- bei vorhandenen Gebäuden: alle vorhandenen Bauzeichnungen
Wenn Sie ein neues Gebäude errichten wollen, ein vorhandenes Haus umbauen, erweitern oder die Nutzung ändern möchten, bieten wir Ihnen und Ihrer Architektin / Ihrem Architekten vor Bauantragstellung eine Bauberatung an. Diese Bauberatung soll Ihnen bei Fragen zu planungsrechtlichen oder bauordnungsrechtlichen Belangen helfen.
Gemeinsam mit einem Vertreter des Märkischen Kreises als zuständige Baugenehmigungsbehörde kann das aktuelle Bau- und Planungsrecht erläutert und Auskünfte darüber erteilt werden, welche Vorschriften für die Baugenehmigung zu beachten sind. Die städtebauliche Beratung verstehen wir als eine Hilfe, Ihre Anträge richtig und vollständig zu stellen und möglichst kurzfristig Ihr Bauvorhaben zu verwirklichen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit wir Ihr Bauvorhaben umfassend mit Ihnen besprechen können.
Hinweis:
- Beratungen in Fragen des zivilen Baurechts (beispielweise dem Nachbarrecht) ist gesetzlich den rechtsberatenden Berufen, z.B. Rechtsanwälten, vorbehalten.
- Auskünfte über den Immobilien- und Grundstücksmarkt erhalten Sie beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Märkischen Kreis sowie bei Maklern und Bauträgergesellschaften.
- aktueller Lageplan
- bei vorhandenen Gebäuden: alle vorhandenen Bauzeichnungen
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Sarah
Dietzel
- s.dietzel@halver.de
Peter
Kaczor
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- p.kaczor@halver.de
Bauberatung
Wenn Sie ein neues Gebäude errichten wollen, ein vorhandenes Haus umbauen, erweitern oder die Nutzung ändern möchten, bieten wir Ihnen und Ihrer Architektin / Ihrem Architekten vor Bauantragstellung eine Bauberatung an. Diese Bauberatung soll Ihnen bei Fragen zu planungsrechtlichen oder bauordnungsrechtlichen Belangen helfen.
Gemeinsam mit einem Vertreter des Märkischen Kreises als zuständige Baugenehmigungsbehörde kann das aktuelle Bau- und Planungsrecht erläutert und Auskünfte darüber erteilt werden, welche Vorschriften für die Baugenehmigung zu beachten sind. Die städtebauliche Beratung verstehen wir als eine Hilfe, Ihre Anträge richtig und vollständig zu stellen und möglichst kurzfristig Ihr Bauvorhaben zu verwirklichen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit wir Ihr Bauvorhaben umfassend mit Ihnen besprechen können.
Hinweis:
- Beratungen in Fragen des zivilen Baurechts (beispielweise dem Nachbarrecht) ist gesetzlich den rechtsberatenden Berufen, z.B. Rechtsanwälten, vorbehalten.
- Auskünfte über den Immobilien- und Grundstücksmarkt erhalten Sie beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Märkischen Kreis sowie bei Maklern und Bauträgergesellschaften.
- aktueller Lageplan
- bei vorhandenen Gebäuden: alle vorhandenen Bauzeichnungen