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Halver.de wieder online, aber....

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Bauantrag, Baugenehmigung

Die meisten Bauvorhaben, bei denen es um die Neuerrichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen geht, sind genehmigungsbedürftig. Dies betrifft auch Sanierungen, bei denen statisch wichtige Bauteile verändert werden. Auch der Abbruch baulicher Anlagen kann genehmigungspflichtig sein. Der Märkische Kreis als untere Bauaufsichtsbehörde erteilt die Genehmigungen für das gesamte Kreisgebiet.

Vor Durchführung - auch kleinerer - baulicher Maßnahmen sollten Sie sich bei der Stadt oder beim Märkischen Kreis erkundigen, ob Sie hierfür eine Baugenehmigung (im normalen Verfahren oder im vereinfachten Verfahren) benötigen. Um mit Ihnen Ihr Vorhaben ausführlich zu besprechen, bieten wir Ihnen und ggf. Ihrem Architekten eine Bauberatung an.

Die Gebühren richten sich nach dem beantragten Vorhaben.

Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich, erfragen Sie bitte beim zuständigen Sachbearbeiter.

Bauvoranfragen, Antrag auf Vorbescheid, Bauvorbescheid
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