Bürger Service
Die meisten Bauvorhaben, bei denen es um die Neuerrichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen geht, sind genehmigungsbedürftig. Dies betrifft auch Sanierungen, bei denen statisch wichtige Bauteile verändert werden. Auch der Abbruch baulicher Anlagen kann genehmigungspflichtig sein. Der Märkische Kreis als untere Bauaufsichtsbehörde erteilt die Genehmigungen für das gesamte Kreisgebiet.
Vor Durchführung - auch kleinerer - baulicher Maßnahmen sollten Sie sich bei der Stadt oder beim Märkischen Kreis erkundigen, ob Sie hierfür eine Baugenehmigung (im normalen Verfahren oder im vereinfachten Verfahren) benötigen. Um mit Ihnen Ihr Vorhaben ausführlich zu besprechen, bieten wir Ihnen und ggf. Ihrem Architekten eine Bauberatung an.
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich, erfragen Sie bitte beim zuständigen Sachbearbeiter.
Die Gebühren richten sich nach dem beantragten Vorhaben.
Die meisten Bauvorhaben, bei denen es um die Neuerrichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen geht, sind genehmigungsbedürftig. Dies betrifft auch Sanierungen, bei denen statisch wichtige Bauteile verändert werden. Auch der Abbruch baulicher Anlagen kann genehmigungspflichtig sein. Der Märkische Kreis als untere Bauaufsichtsbehörde erteilt die Genehmigungen für das gesamte Kreisgebiet.
Vor Durchführung - auch kleinerer - baulicher Maßnahmen sollten Sie sich bei der Stadt oder beim Märkischen Kreis erkundigen, ob Sie hierfür eine Baugenehmigung (im normalen Verfahren oder im vereinfachten Verfahren) benötigen. Um mit Ihnen Ihr Vorhaben ausführlich zu besprechen, bieten wir Ihnen und ggf. Ihrem Architekten eine Bauberatung an.
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich, erfragen Sie bitte beim zuständigen Sachbearbeiter.
Die Gebühren richten sich nach dem beantragten Vorhaben.
Die meisten Bauvorhaben, bei denen es um die Neuerrichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen geht, sind genehmigungsbedürftig. Dies betrifft auch Sanierungen, bei denen statisch wichtige Bauteile verändert werden. Auch der Abbruch baulicher Anlagen kann genehmigungspflichtig sein. Der Märkische Kreis als untere Bauaufsichtsbehörde erteilt die Genehmigungen für das gesamte Kreisgebiet.
Vor Durchführung - auch kleinerer - baulicher Maßnahmen sollten Sie sich bei der Stadt oder beim Märkischen Kreis erkundigen, ob Sie hierfür eine Baugenehmigung (im normalen Verfahren oder im vereinfachten Verfahren) benötigen. Um mit Ihnen Ihr Vorhaben ausführlich zu besprechen, bieten wir Ihnen und ggf. Ihrem Architekten eine Bauberatung an.
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich, erfragen Sie bitte beim zuständigen Sachbearbeiter.
Die Gebühren richten sich nach dem beantragten Vorhaben.
Die meisten Bauvorhaben, bei denen es um die Neuerrichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen geht, sind genehmigungsbedürftig. Dies betrifft auch Sanierungen, bei denen statisch wichtige Bauteile verändert werden. Auch der Abbruch baulicher Anlagen kann genehmigungspflichtig sein. Der Märkische Kreis als untere Bauaufsichtsbehörde erteilt die Genehmigungen für das gesamte Kreisgebiet.
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Die Gebühren richten sich nach dem beantragten Vorhaben.
Die meisten Bauvorhaben, bei denen es um die Neuerrichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen geht, sind genehmigungsbedürftig. Dies betrifft auch Sanierungen, bei denen statisch wichtige Bauteile verändert werden. Auch der Abbruch baulicher Anlagen kann genehmigungspflichtig sein. Der Märkische Kreis als untere Bauaufsichtsbehörde erteilt die Genehmigungen für das gesamte Kreisgebiet.
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Die Gebühren richten sich nach dem beantragten Vorhaben.
Die meisten Bauvorhaben, bei denen es um die Neuerrichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen geht, sind genehmigungsbedürftig. Dies betrifft auch Sanierungen, bei denen statisch wichtige Bauteile verändert werden. Auch der Abbruch baulicher Anlagen kann genehmigungspflichtig sein. Der Märkische Kreis als untere Bauaufsichtsbehörde erteilt die Genehmigungen für das gesamte Kreisgebiet.
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Die Gebühren richten sich nach dem beantragten Vorhaben.
- Anschrift
- 001 Von-Vincke-Straße 26 58553 Halver
Herr
Stache
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Elberfelder Straße 26 58553 Halver
- Telefon
- 0159 19569694
- j.stache@halver.de
Friedhelm
Holzrichter
- Anschrift
- 001 Elberfelder Straße 26 58553 Halver
- f.holzrichter@halver.de
Katrin
Siegmund
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Von-Vincke-Straße 26 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-169
- Mobil
- 0151 20189386
- Fax
- 02353 73-769
- k.siegmund@halver.de
Herr
Stillger
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Von-Vincke-Straße 26 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-177
- Fax
- 02353 73-777
- c.stillger@halver.de
Ella
Willer
- Anschrift
- 001 Von-Vincke-Straße 26 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-171
- Fax
- 02353 73-771
- e.willer@halver.de
Michael M.
Schmidt
Fachbereichsleiter Bauen, Umwelt und Klimaschutz
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Von-Vincke-Straße 26 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-170
- Fax
- 02353 73-770
- m.schmidt@halver.de
Anika
Kaisig
- Anschrift
- 001 Von-Vincke-Straße 26 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-161
- Fax
- 02353 73-761
- a.kaisig@halver.de
Hubert
Kowalski
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Von-Vincke-Straße 26 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-178
- Fax
- 02353 73-778
- h.kowalski@halver.de
Herr
Duchale
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Von-Vincke-Straße 26 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-175
- Fax
- 02353 73-775
- d.duchale@halver.de
Dina
Schwerin
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Von-Vincke-Straße 26 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-176
- Fax
- 02353 73-776
- d.schwerin@halver.de
Timm
Rietschel
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Von-Vincke-Straße 26 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-172
- Mobil
- 0160 91963480
- Fax
- 02353 73-772
- t.rietschel@halver.de
Ramona
Ullrich
stellv. Fachbereichsleiterin Bauen, Umwelt und Klimaschutz
- Anschrift
- 001 Von-Vincke-Straße 26 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-160
- Fax
- 02353 73-760
- r.ullrich@halver.de
- Anschrift
- 001 Von-Vincke-Straße 26 58553 Halver
Sarah
Dietzel
- Anschrift
- 001 Von-Vincke-Straße 26 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-179
- Fax
- 02353 73-779
- s.dietzel@halver.de
Peter
Kaczor
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Von-Vincke-Straße 26 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-174
- Fax
- 02353 73-774
- p.kaczor@halver.de
Bauantrag, Baugenehmigung
Die meisten Bauvorhaben, bei denen es um die Neuerrichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen geht, sind genehmigungsbedürftig. Dies betrifft auch Sanierungen, bei denen statisch wichtige Bauteile verändert werden. Auch der Abbruch baulicher Anlagen kann genehmigungspflichtig sein. Der Märkische Kreis als untere Bauaufsichtsbehörde erteilt die Genehmigungen für das gesamte Kreisgebiet.
Vor Durchführung - auch kleinerer - baulicher Maßnahmen sollten Sie sich bei der Stadt oder beim Märkischen Kreis erkundigen, ob Sie hierfür eine Baugenehmigung (im normalen Verfahren oder im vereinfachten Verfahren) benötigen. Um mit Ihnen Ihr Vorhaben ausführlich zu besprechen, bieten wir Ihnen und ggf. Ihrem Architekten eine Bauberatung an.
Die Gebühren richten sich nach dem beantragten Vorhaben.
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich, erfragen Sie bitte beim zuständigen Sachbearbeiter.