Bürger Service
Die meisten Bauvorhaben, bei denen es um die Neuerrichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen geht, sind genehmigungsbedürftig. Dies betrifft auch Sanierungen, bei denen statisch wichtige Bauteile verändert werden. Auch der Abbruch baulicher Anlagen kann genehmigungspflichtig sein. Der Märkische Kreis als untere Bauaufsichtsbehörde erteilt die Genehmigungen für das gesamte Kreisgebiet.
Vor Durchführung - auch kleinerer - baulicher Maßnahmen sollten Sie sich bei der Stadt oder beim Märkischen Kreis erkundigen, ob Sie hierfür eine Baugenehmigung (im normalen Verfahren oder im vereinfachten Verfahren) benötigen. Um mit Ihnen Ihr Vorhaben ausführlich zu besprechen, bieten wir Ihnen und ggf. Ihrem Architekten eine Bauberatung an.
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich, erfragen Sie bitte beim zuständigen Sachbearbeiter.
Die Gebühren richten sich nach dem beantragten Vorhaben.
Die meisten Bauvorhaben, bei denen es um die Neuerrichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen geht, sind genehmigungsbedürftig. Dies betrifft auch Sanierungen, bei denen statisch wichtige Bauteile verändert werden. Auch der Abbruch baulicher Anlagen kann genehmigungspflichtig sein. Der Märkische Kreis als untere Bauaufsichtsbehörde erteilt die Genehmigungen für das gesamte Kreisgebiet.
Vor Durchführung - auch kleinerer - baulicher Maßnahmen sollten Sie sich bei der Stadt oder beim Märkischen Kreis erkundigen, ob Sie hierfür eine Baugenehmigung (im normalen Verfahren oder im vereinfachten Verfahren) benötigen. Um mit Ihnen Ihr Vorhaben ausführlich zu besprechen, bieten wir Ihnen und ggf. Ihrem Architekten eine Bauberatung an.
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich, erfragen Sie bitte beim zuständigen Sachbearbeiter.
Die Gebühren richten sich nach dem beantragten Vorhaben.
Die meisten Bauvorhaben, bei denen es um die Neuerrichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen geht, sind genehmigungsbedürftig. Dies betrifft auch Sanierungen, bei denen statisch wichtige Bauteile verändert werden. Auch der Abbruch baulicher Anlagen kann genehmigungspflichtig sein. Der Märkische Kreis als untere Bauaufsichtsbehörde erteilt die Genehmigungen für das gesamte Kreisgebiet.
Vor Durchführung - auch kleinerer - baulicher Maßnahmen sollten Sie sich bei der Stadt oder beim Märkischen Kreis erkundigen, ob Sie hierfür eine Baugenehmigung (im normalen Verfahren oder im vereinfachten Verfahren) benötigen. Um mit Ihnen Ihr Vorhaben ausführlich zu besprechen, bieten wir Ihnen und ggf. Ihrem Architekten eine Bauberatung an.
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich, erfragen Sie bitte beim zuständigen Sachbearbeiter.
Die Gebühren richten sich nach dem beantragten Vorhaben.
Die meisten Bauvorhaben, bei denen es um die Neuerrichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen geht, sind genehmigungsbedürftig. Dies betrifft auch Sanierungen, bei denen statisch wichtige Bauteile verändert werden. Auch der Abbruch baulicher Anlagen kann genehmigungspflichtig sein. Der Märkische Kreis als untere Bauaufsichtsbehörde erteilt die Genehmigungen für das gesamte Kreisgebiet.
Vor Durchführung - auch kleinerer - baulicher Maßnahmen sollten Sie sich bei der Stadt oder beim Märkischen Kreis erkundigen, ob Sie hierfür eine Baugenehmigung (im normalen Verfahren oder im vereinfachten Verfahren) benötigen. Um mit Ihnen Ihr Vorhaben ausführlich zu besprechen, bieten wir Ihnen und ggf. Ihrem Architekten eine Bauberatung an.
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich, erfragen Sie bitte beim zuständigen Sachbearbeiter.
Die Gebühren richten sich nach dem beantragten Vorhaben.
Die meisten Bauvorhaben, bei denen es um die Neuerrichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen geht, sind genehmigungsbedürftig. Dies betrifft auch Sanierungen, bei denen statisch wichtige Bauteile verändert werden. Auch der Abbruch baulicher Anlagen kann genehmigungspflichtig sein. Der Märkische Kreis als untere Bauaufsichtsbehörde erteilt die Genehmigungen für das gesamte Kreisgebiet.
Vor Durchführung - auch kleinerer - baulicher Maßnahmen sollten Sie sich bei der Stadt oder beim Märkischen Kreis erkundigen, ob Sie hierfür eine Baugenehmigung (im normalen Verfahren oder im vereinfachten Verfahren) benötigen. Um mit Ihnen Ihr Vorhaben ausführlich zu besprechen, bieten wir Ihnen und ggf. Ihrem Architekten eine Bauberatung an.
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich, erfragen Sie bitte beim zuständigen Sachbearbeiter.
Die Gebühren richten sich nach dem beantragten Vorhaben.
Die meisten Bauvorhaben, bei denen es um die Neuerrichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen geht, sind genehmigungsbedürftig. Dies betrifft auch Sanierungen, bei denen statisch wichtige Bauteile verändert werden. Auch der Abbruch baulicher Anlagen kann genehmigungspflichtig sein. Der Märkische Kreis als untere Bauaufsichtsbehörde erteilt die Genehmigungen für das gesamte Kreisgebiet.
Vor Durchführung - auch kleinerer - baulicher Maßnahmen sollten Sie sich bei der Stadt oder beim Märkischen Kreis erkundigen, ob Sie hierfür eine Baugenehmigung (im normalen Verfahren oder im vereinfachten Verfahren) benötigen. Um mit Ihnen Ihr Vorhaben ausführlich zu besprechen, bieten wir Ihnen und ggf. Ihrem Architekten eine Bauberatung an.
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich, erfragen Sie bitte beim zuständigen Sachbearbeiter.
Die Gebühren richten sich nach dem beantragten Vorhaben.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Sarah
Dietzel
- s.dietzel@halver.de
Peter
Kaczor
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- p.kaczor@halver.de
Bauantrag, Baugenehmigung
Die meisten Bauvorhaben, bei denen es um die Neuerrichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen geht, sind genehmigungsbedürftig. Dies betrifft auch Sanierungen, bei denen statisch wichtige Bauteile verändert werden. Auch der Abbruch baulicher Anlagen kann genehmigungspflichtig sein. Der Märkische Kreis als untere Bauaufsichtsbehörde erteilt die Genehmigungen für das gesamte Kreisgebiet.
Vor Durchführung - auch kleinerer - baulicher Maßnahmen sollten Sie sich bei der Stadt oder beim Märkischen Kreis erkundigen, ob Sie hierfür eine Baugenehmigung (im normalen Verfahren oder im vereinfachten Verfahren) benötigen. Um mit Ihnen Ihr Vorhaben ausführlich zu besprechen, bieten wir Ihnen und ggf. Ihrem Architekten eine Bauberatung an.
Die Gebühren richten sich nach dem beantragten Vorhaben.
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich, erfragen Sie bitte beim zuständigen Sachbearbeiter.