Bauantrag, Baugenehmigung

Vor Durchführung - auch kleinerer - baulicher Maßnahmen sollten Sie sich beim Märkischen Kreis erkundigen, ob Sie hierfür eine Baugenehmigung (im normalen Verfahren oder im vereinfachten Verfahren) benötigen. Die Antragsunterlagen reichen Sie bitte beim Märkischen Kreis, der Genehmigungsbehörde ein. 

Sollte Ihre Baumaßnahme mit einem Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 63 BauO NRW 2018 realisiert werden, so reichen Sie die Antragsunterlagen bitte bei der Stadt Halver ein. 

Bei notwendige Unterlagen könnte die in dieser Mail angefügte pdf hinterlegt werden.

Die Gebühren richten sich nach dem beantragten Vorhaben.

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