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VOLLSPERRUNG L528

Auf der L528 im oberen Bauabschnitt zwischen Karlshöhe und Einmündung Herpiner Weg beginnen die Asphaltarbeiten. 

  • Hierzu wird am 23., 24. und 25. Juli 2024 der Bauabschnitt voll gesperrt. Bis jeweils ca. 15:00 Uhr ist der Bereich teilweise befahrbar. 
  • Die Raiffeisengenossenschaft an der Frankfurter Straße hat geöffnet, ist jedoch an den genannten Tagen ab 15:00 Uhr nur zu Fuß zu erreichen.
  • Ab Freitag, 26.07.2024, ist der Bauabschnitt für den Anliegerverkehr freigegeben.
  • Am kommenden Montag, 29.07.2024, beginnen die Markierungsarbeiten.
  • Die Zufahrt zur Herpine und zum Haus Waldfrieden ist immer über die Kreuzung gewährleistet.

Wir informieren Sie, sobald Neuigkeiten anstehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Bauantrag, Baugenehmigung

Die meisten Bauvorhaben, bei denen es um die Neuerrichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen geht, sind genehmigungsbedürftig. Dies betrifft auch Sanierungen, bei denen statisch wichtige Bauteile verändert werden. Auch der Abbruch baulicher Anlagen kann genehmigungspflichtig sein. Der Märkische Kreis als untere Bauaufsichtsbehörde erteilt die Genehmigungen für das gesamte Kreisgebiet.

Vor Durchführung - auch kleinerer - baulicher Maßnahmen sollten Sie sich bei der Stadt oder beim Märkischen Kreis erkundigen, ob Sie hierfür eine Baugenehmigung (im normalen Verfahren oder im vereinfachten Verfahren) benötigen. Um mit Ihnen Ihr Vorhaben ausführlich zu besprechen, bieten wir Ihnen und ggf. Ihrem Architekten eine Bauberatung an.

Die Gebühren richten sich nach dem beantragten Vorhaben.

Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich, erfragen Sie bitte beim zuständigen Sachbearbeiter.

Bauvoranfragen, Antrag auf Vorbescheid, Bauvorbescheid
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