Bürger Service
Vor Durchführung - auch kleinerer - baulicher Maßnahmen sollten Sie sich beim Märkischen Kreis erkundigen, ob Sie hierfür eine Baugenehmigung (im normalen Verfahren oder im vereinfachten Verfahren) benötigen. Die Antragsunterlagen reichen Sie bitte beim Märkischen Kreis, der Genehmigungsbehörde ein.
Sollte Ihre Baumaßnahme mit einem Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 63 BauO NRW 2018 realisiert werden, so reichen Sie die Antragsunterlagen bitte bei der Stadt Halver ein.
Bei notwendige Unterlagen könnte die in dieser Mail angefügte pdf hinterlegt werden.
Die Gebühren richten sich nach dem beantragten Vorhaben.
Vor Durchführung - auch kleinerer - baulicher Maßnahmen sollten Sie sich beim Märkischen Kreis erkundigen, ob Sie hierfür eine Baugenehmigung (im normalen Verfahren oder im vereinfachten Verfahren) benötigen. Die Antragsunterlagen reichen Sie bitte beim Märkischen Kreis, der Genehmigungsbehörde ein.
Sollte Ihre Baumaßnahme mit einem Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 63 BauO NRW 2018 realisiert werden, so reichen Sie die Antragsunterlagen bitte bei der Stadt Halver ein.
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Die Gebühren richten sich nach dem beantragten Vorhaben.
Vor Durchführung - auch kleinerer - baulicher Maßnahmen sollten Sie sich beim Märkischen Kreis erkundigen, ob Sie hierfür eine Baugenehmigung (im normalen Verfahren oder im vereinfachten Verfahren) benötigen. Die Antragsunterlagen reichen Sie bitte beim Märkischen Kreis, der Genehmigungsbehörde ein.
Sollte Ihre Baumaßnahme mit einem Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 63 BauO NRW 2018 realisiert werden, so reichen Sie die Antragsunterlagen bitte bei der Stadt Halver ein.
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Vor Durchführung - auch kleinerer - baulicher Maßnahmen sollten Sie sich beim Märkischen Kreis erkundigen, ob Sie hierfür eine Baugenehmigung (im normalen Verfahren oder im vereinfachten Verfahren) benötigen. Die Antragsunterlagen reichen Sie bitte beim Märkischen Kreis, der Genehmigungsbehörde ein.
Sollte Ihre Baumaßnahme mit einem Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 63 BauO NRW 2018 realisiert werden, so reichen Sie die Antragsunterlagen bitte bei der Stadt Halver ein.
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Die Gebühren richten sich nach dem beantragten Vorhaben.
Vor Durchführung - auch kleinerer - baulicher Maßnahmen sollten Sie sich beim Märkischen Kreis erkundigen, ob Sie hierfür eine Baugenehmigung (im normalen Verfahren oder im vereinfachten Verfahren) benötigen. Die Antragsunterlagen reichen Sie bitte beim Märkischen Kreis, der Genehmigungsbehörde ein.
Sollte Ihre Baumaßnahme mit einem Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 63 BauO NRW 2018 realisiert werden, so reichen Sie die Antragsunterlagen bitte bei der Stadt Halver ein.
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Vor Durchführung - auch kleinerer - baulicher Maßnahmen sollten Sie sich beim Märkischen Kreis erkundigen, ob Sie hierfür eine Baugenehmigung (im normalen Verfahren oder im vereinfachten Verfahren) benötigen. Die Antragsunterlagen reichen Sie bitte beim Märkischen Kreis, der Genehmigungsbehörde ein.
Sollte Ihre Baumaßnahme mit einem Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 63 BauO NRW 2018 realisiert werden, so reichen Sie die Antragsunterlagen bitte bei der Stadt Halver ein.
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Die Gebühren richten sich nach dem beantragten Vorhaben.
- Anschrift
- 001 Von-Vincke-Straße 26 58553 Halver
Herr
Stache
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Elberfelder Straße 26 58553 Halver
- Telefon
- 0151 19569694
- j.stache@halver.de
Friedhelm
Holzrichter
- Anschrift
- 001 Elberfelder Straße 26 58553 Halver
- f.holzrichter@halver.de
Katrin
Siegmund
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Von-Vincke-Straße 26 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-169
- Mobil
- 0151 20189386
- Fax
- 02353 73-769
- k.siegmund@halver.de
Herr
Stillger
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Von-Vincke-Straße 26 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-177
- Fax
- 02353 73-777
- c.stillger@halver.de
Ella
Willer
- Anschrift
- 001 Von-Vincke-Straße 26 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-171
- Fax
- 02353 73-771
- e.willer@halver.de
Michael M.
Schmidt
Fachbereichsleiter Bauen, Umwelt und Klimaschutz
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Von-Vincke-Straße 26 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-170
- Fax
- 02353 73-770
- m.schmidt@halver.de
Anika
Kaisig
- Anschrift
- 001 Von-Vincke-Straße 26 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-161
- Fax
- 02353 73-761
- a.kaisig@halver.de
Hubert
Kowalski
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Von-Vincke-Straße 26 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-178
- Fax
- 02353 73-778
- h.kowalski@halver.de
Herr
Duchale
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Von-Vincke-Straße 26 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-175
- Fax
- 02353 73-775
- d.duchale@halver.de
Dina
Schwerin
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Von-Vincke-Straße 26 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-176
- Fax
- 02353 73-776
- d.schwerin@halver.de
Timm
Rietschel
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Von-Vincke-Straße 26 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-172
- Mobil
- 0160 91963480
- Fax
- 02353 73-772
- t.rietschel@halver.de
Ramona
Ullrich
stellv. Fachbereichsleiterin Bauen, Umwelt und Klimaschutz
- Anschrift
- 001 Von-Vincke-Straße 26 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-160
- Fax
- 02353 73-760
- r.ullrich@halver.de
- Anschrift
- 001 Von-Vincke-Straße 26 58553 Halver
Sarah
Dietzel
- Anschrift
- 001 Von-Vincke-Straße 26 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-179
- Fax
- 02353 73-779
- s.dietzel@halver.de
Peter
Kaczor
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Von-Vincke-Straße 26 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-174
- Fax
- 02353 73-774
- p.kaczor@halver.de
Bauantrag, Baugenehmigung
Vor Durchführung - auch kleinerer - baulicher Maßnahmen sollten Sie sich beim Märkischen Kreis erkundigen, ob Sie hierfür eine Baugenehmigung (im normalen Verfahren oder im vereinfachten Verfahren) benötigen. Die Antragsunterlagen reichen Sie bitte beim Märkischen Kreis, der Genehmigungsbehörde ein.
Sollte Ihre Baumaßnahme mit einem Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 63 BauO NRW 2018 realisiert werden, so reichen Sie die Antragsunterlagen bitte bei der Stadt Halver ein.
Bei notwendige Unterlagen könnte die in dieser Mail angefügte pdf hinterlegt werden.
Die Gebühren richten sich nach dem beantragten Vorhaben.