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Halver.de wieder online, aber....

Aufgrund eines Cyberangriffs war unsere Internetseite seit dem 30.10. offline. Wir arbeiten daran, sie wieder auf den neuesten Stand zu bringen. Manche Module, wie z.B. die “Suche” oder der “Veranstaltungskalender” sind leider noch nicht wieder funktionsfähig, diese folgen aber in Kürze.

Wenn Sie Fehler finden, melden Sie uns die gerne an a.reich@​halver.de.

VIELEN DANK für Ihre Mithilfe.

Blindengeld

Blindengeld erhalten in Nordrhein-Westfalen lebende Personen, die blind sind oder deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 50% beträgt oder die nicht nur vorübergehende Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad haben, dass Sie mit Personen gleichzusetzen sind, deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 50% beträgt.

Blindengeld wird nur auf Antrag gewährt. Diesen können Sie Fachbereich Bürgerdienste stellen. Von hier wird er zur Entscheidung an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster weitergeleitet.

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