Bürger Service
Blindengeld erhalten in Nordrhein-Westfalen lebende Personen, die blind sind oder deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 50% beträgt oder die nicht nur vorübergehende Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad haben, dass Sie mit Personen gleichzusetzen sind, deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 50% beträgt.
Blindengeld wird nur auf Antrag gewährt. Diesen können Sie Fachbereich Bürgerdienste stellen. Von hier wird er zur Entscheidung an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster weitergeleitet.
- Augenärztliche Bescheinigung
Blindengeld erhalten in Nordrhein-Westfalen lebende Personen, die blind sind oder deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 50% beträgt oder die nicht nur vorübergehende Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad haben, dass Sie mit Personen gleichzusetzen sind, deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 50% beträgt.
Blindengeld wird nur auf Antrag gewährt. Diesen können Sie Fachbereich Bürgerdienste stellen. Von hier wird er zur Entscheidung an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster weitergeleitet.
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- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
N. 2
N.
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Telefon
- 02353 73-157
- Fax
- 02353 73-757
Blindengeld
Blindengeld erhalten in Nordrhein-Westfalen lebende Personen, die blind sind oder deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 50% beträgt oder die nicht nur vorübergehende Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad haben, dass Sie mit Personen gleichzusetzen sind, deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 50% beträgt.
Blindengeld wird nur auf Antrag gewährt. Diesen können Sie Fachbereich Bürgerdienste stellen. Von hier wird er zur Entscheidung an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster weitergeleitet.
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