Datenschutzbeauftragte

Die städtische Datenschutzbeauftragte ist zuständig für alle Fragen, die den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Datensicherheit im Zusammenhang mit der Verwaltungstätigkeit der Stadt Halver betreffen.

Sie hat gemäß Artikel 39 EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) insbesondere folgende Aufgaben:

  • Beratung des Verwaltungsvorstandes in Grundsatzfragen zum Datenschutz
  • Beratung und Unterstützung der städtischen Dienststellen in Angelegenheiten des Datenschutzes und der Datensicherheit
  • Überwachung der Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung
  • Beratung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
  • AnsprechpartnerIn für Bürgerinnen und Bürger in Fragen zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bei der Stadt Halver

Datenschutz-Grundverordnung der EU

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