Bürger Service
Personen, die sich um die Stadt Halver besonders verdient gemacht haben, können besondere Ehrengaben (klein und groß) verliehen werden. Über die Verleihung entscheidet der Hauptausschuss.
Personen, die sich in außergewöhnlicher Weise um die Stadt verdient gemacht haben, kann der Rat der Stadt Halver den Ehrenring verleihen.
Persönlichkeiten, die sich hervorragende und bleibende Verdienste um die Stadt Halver und über ihre engeren Grenzen hinaus erworben haben, kann als Dank und Anerkennung das Ehrenbürgerrecht der Stadt Halver verliehen werden. Die Ehrenbürgerschaft schließt die gleichzeitige Verleihung des "Ehrenringes der Stadt Halver" an den Ausgezeichneten ein.
Formloser Antrag, aus dem die Gründe für eine Verleihung der zu ehrenden Person hervorgehen
Personen, die sich um die Stadt Halver besonders verdient gemacht haben, können besondere Ehrengaben (klein und groß) verliehen werden. Über die Verleihung entscheidet der Hauptausschuss.
Personen, die sich in außergewöhnlicher Weise um die Stadt verdient gemacht haben, kann der Rat der Stadt Halver den Ehrenring verleihen.
Persönlichkeiten, die sich hervorragende und bleibende Verdienste um die Stadt Halver und über ihre engeren Grenzen hinaus erworben haben, kann als Dank und Anerkennung das Ehrenbürgerrecht der Stadt Halver verliehen werden. Die Ehrenbürgerschaft schließt die gleichzeitige Verleihung des "Ehrenringes der Stadt Halver" an den Ausgezeichneten ein.
Formloser Antrag, aus dem die Gründe für eine Verleihung der zu ehrenden Person hervorgehen
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Anja
Trosien
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-108
- Telefon
- 02353 6119960 (Schule)
- Fax
- 02353 73-708
- a.trosien@halver.de
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
N.
N.
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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Freitext
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- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
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Personen, die sich in außergewöhnlicher Weise um die Stadt verdient gemacht haben, kann der Rat der Stadt Halver den Ehrenring verleihen.
Persönlichkeiten, die sich hervorragende und bleibende Verdienste um die Stadt Halver und über ihre engeren Grenzen hinaus erworben haben, kann als Dank und Anerkennung das Ehrenbürgerrecht der Stadt Halver verliehen werden. Die Ehrenbürgerschaft schließt die gleichzeitige Verleihung des "Ehrenringes der Stadt Halver" an den Ausgezeichneten ein.
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