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Halver.de wieder online, aber....

Aufgrund eines Cyberangriffs war unsere Internetseite seit dem 30.10. offline. Wir arbeiten daran, sie wieder auf den neuesten Stand zu bringen. Manche Module, wie z.B. die “Suche” oder der “Veranstaltungskalender” sind leider noch nicht wieder funktionsfähig, diese folgen aber in Kürze.

Wenn Sie Fehler finden, melden Sie uns die gerne an a.reich@​halver.de.

VIELEN DANK für Ihre Mithilfe.

eID-Karte

Seit dem 1. Januar 2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen.

Wie der Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel enthält die neue Chipkarte die Online-Ausweisfunktion. Ihre Inhaberinnen und Inhaber können sich damit sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen.

Die eID-Karte dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. 

Die eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt.  Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Bevor die Gültigkeit Ihrer eID-Karte abläuft, können Sie eine neue eID-Karte beantragen. Für die Beantragung muss der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet haben.

37 Euro

Gültige Identitätsdokumente Ihres Heimatstaates, z. B.

  • ein Pass
  • oder eine nationale Identitätskarte/ID-Card
  • ggf. Nachweis über den Wohnsitz bzw. die Anschrift
elektronischer Identitätsnachweis
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