Bürger Service
Einzugsermächtigung
Zur Begleichung aller regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen (z.B. Grundbesitzabgaben) kann der Stadtkasse Halver eine Einzugsermächtigung erteilt werden. Die Beträge werden dann jeweils zum Fälligkeitstermin automatisch abgebucht. Alle Veränderungen (Minderungen, Erhöhungen) finden automatisch Berücksichtigung. Die erteilte Einzugsermächtigung kann jederzeit mit sofortiger Wirkung widerrufen werden.